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Anforderungen an Gutachter

Die „Anforderungen an Probennahme, Probenvorbehandlung und chemische Untersuchungs-methoden auf Bundesliegenschaften“ gemäß der Verwaltungsvereinbarung der OFD Hannover und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) dienen der Qualitätssicherung für die angesprochenen Leistungen.

Planungs- und Gutachterleistungen fallen nicht unter diese Anforderungen!

Diese Leistungen sind nicht erschöpfend zu beschreiben und damit nicht direkt vergleichbar und nicht akkreditierbar. Die OFD Hannover beurteilt die Qualität von Gutachtern nach den vorgelegten Ergebnissen und Referenzen und berät hierbei die Finanzbauverwaltungen bei Bedarf. Ein entsprechendes Kompetenzbestätigungsverfahren wie für Probennahme und Analytik ist danach verzichtbar.

Private Auftraggeber und kleinere Behörden verfügen oft nicht über diese Möglichkeit der Qualitätsbeurteilung. Daher bereiten die Bundesländer auf der Grundlage des § 18 BBodSchG auch für Gutachter (Sachverständige) ein Kompetenzbestätigungsverfahren (Notifizierung) vor. Die OFD Hannover begleitet die Diskussionen in diesem Zusammenhang und stellt ihre Erfahrungen bei der Qualitätssicherung zur Verfügung.

Gutachter, die mit der Durchführung von Planungsleistungen, Projektsteuerung, Bewertung von Untersuchungsergebnissen usw. auf Bundesliegenschaften beauftragt werden sollen, müssen also, so lange sie keine Probennahme, Probenvorbehandlung oder chemische Untersuchungen selbst durchführen und so lange sie nachweislich nur akkreditierte Unternehmen für diese Leistungen einsetzen, nicht selbst nach den Anforderungen der BAM/OFD Hannover akkreditiert sein. Als "Nur-Gutachter" können sie dies wie gesagt gar nicht sein.

Aber Gutachter müssen dennoch in ganz besonderem Maß mit den „Anforderungen an Probennahme, Probenvorbehandlung und chemische Untersuchungsmethoden auf Bundesliegenschaften“ gemäß der Verwaltungsvereinbarung (s.o.) vertraut sein, denn sie planen und beauftragen solche Leistungen und verwenden die Ergebnisse der Untersuchungen, müssen also deren Qualität und Zuverlässigkeit beurteilen können.

 

 

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