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Neue Normen zur Bodenuntersuchung nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)Als untergesetzliches Regelwerk des BBodSchG trat am 17. Juli 1999 die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft. Sie regelt u. a. die Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von Bodenkontaminationen sowie an Sanierungs- und Beschränkungsmaßnahmen und legt Bewertungsmaßstäbe fest. Im Anhang 1 der BBodSchV sind die Anforderungen an die Probennahme, Analytik und Qualitätssicherung bei der Untersuchung von Böden formuliert. Untersuchungsverfahren entwickeln sich aufgrund neuer Erkenntnisse und technischer Fortschritte in der Analysetechnik schnell weiter. Bei der Beratung der BBodSchV war wiederholt die Forderung Betroffener vorgetragen worden, Erkenntnisfortschritte bodenbezogener methodischer Arbeiten durch eine methodische Begleitung des Vollzugs (Verwaltungsbehörden, Ministerien) der BBodSchV zu berücksichtigen. Da der Forderung nach einer dynamischen Verweisung, d. h. einer automatischen Anpassung der Anforderungen der Verordnung bei einer Änderung der entsprechenden DIN, aus Gründen der Rechtssicherheit nicht nachgekommen werden konnte, soll durch den Einsatz eines Fachgremiums die methodische Begleitung des Vollzugs der BBodSchV gesichert werden. Zu diesem Zweck wurde am 14. Juni 2000 der "Fachbeirat Verfahren und Methoden für Bodenuntersuchungen" (FBU) einberufen. Die Hintergründe der Einrichtung des FBU, seine Aufgaben und Organisation, seine Mitglieder und Publikationen sind dem Internet-Eintrag unter http://www.umweltbundesamt.de/fbu/index.htm zu entnehmen.
Der FBU hat eine Gegenüberstellung der in der BBodSchV aufgeführten Normen und Verfahrensbeschreibungen (Stand 1999) mit dem heutigen Stand erarbeitet und unter dem Titel "Vergleichende Bewertung der Verfahren und Methoden des Anhanges 1 der BBodSchV mit aktuellen Fassungen" unter der Rubrik "Publikationen" als pdf-Dokument zum Download bereitgestellt. Darin werden Empfehlungen gegeben, welche Normen ersatzweise für zurückgezogene Normen verwendet werden können, welche Normentwürfe durch fertige Normen ersetzt werden können usw..
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