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11.08.2006 12. BAM-Ringversuch "Altlasten" Die BAM veranstaltet am 26. September 2006 den 12. Ringversuch "Altlasten". Zu bestimmen sind die Parameter PAK, MKW, Schwermetalle und Arsen in Bodenproben. Zusätzlich können Co und V bestimmt werden Anmeldeschluss ist der 8. September 2006. Abgabetermin für die Ergebnisse ist der 17. Oktober 2006. Bezüglich der Ringversuchsanmeldung wird es in diesem Jahr eine neue Verfahrensweise geben. Näheres unter: http://www.bam.de/de/kompetenzen/fachabteilungen/abteilung_1/fg12/fachgruppe_12a.htm
30.06.2006 Qualitätssicherung bei Arbeiten auf Bundesliegenschaften Aktueller Erlass des BMVBS Mit Erlass B 14 - 85 07 03 - 1.3 vom 20.03.2006 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seine Erlasse B II 5 - B 1011 - 26/1-2 vom 07.11.1995 und BS 23 - B 1011 - 12/2-1 vom 05.07.2004 zurückgezogen. Es trägt damit den Zuständigkeitsregelungen der BBodSchV und den zwischenzeitlich zu verzeichnenden Fortschritten bei der externen Kompetenzbestätigung von Labors und Probenehmern durch Notifizierungsverfahren in einigen Bundesländern Rechnung. Der Erlass von 1995 forderte eine Anerkennung durch die BAM, die in dieser Form bereits seit einigen Jahren nicht mehr existiert und durch Akkreditierungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 ersetzt wurde. Er bedurfte daher einer Aktualisierung, die im Erlass von 2004 teilweise vorgenommen wurde. Gleichzeitig enthielt der Erlass von 2004 einen Prüfauftrag an die OFDn Hannover, München und Nürnberg, dessen Ergebnisse nun in dem neuen Erlass berücksichtigt wurden. Der Erlass vom 20.03.2006 stellt fest, dass mit der Einführung und gegenseitigen Anerkennung von Notifizierungsverfahren der Bundesländer auf der Grundlage des §18 BBodSchG ein diesbezüglicher fachlicher Kompetenznachweis für die Untersuchungsstellen auch für Arbeiten auf Bundesliegenschaften gegeben ist. Wie der Erlass im letzten Absatz klarstellt, bleiben die grundlegenden fachlichen Anforderungen des Bundes, die in Anhang 2.5 der Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz (www.arbeitshilfen-bogws.de) als "Anforderungen an Probennahme, Probenvorbehandlung und chemische Untersuchungsmethoden auf Bundesliegenschaften" wiedergegeben sind, davon unberührt. Sie beinhalten neben den Anforderungen des Anhang 1 der BBodSchV Ergänzungen und Hinweise (vor allem zur Probennahme), deren Beachtung sich für den Bund in der Praxis seit Jahren bewährt hat. Die Bauverwaltungen sind im Rahmen Ihrer Verantwortung unverändert aufgefordert, sicherzustellen, dass die mit Probennahmen oder Laborarbeiten Beauftragten diese Anforderungen zuverlässig erfüllen. Wenn eine Kompetenzbestätigung im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens erworben wurde, muss sichergestellt sein, dass diese Anforderungen dabei berücksichtigt oder ggf. zusätzlich überprüft wurden.
Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG Im Rahmen der Notifizierungsverfahren der Bundesländer werden nicht nur Untersuchungsstellen, sondern auch Sachverständige nach § 18 BBodSchG anerkannt. Diese sind zusammenfassend in einer gemeinsamen Liste der Industrie- und Handelskammern unter http://www.svv.ihk.de/ recherchierbar. Dabei sind in einigen Bundesländern abweichende Herangehensweisen zu beobachten, die Anlass zur Sorge geben, dass damit die gewünschte bundesweit gleichwertige Kompetenzbestätigung nicht erreicht werden kann. So werden z. B. zur Zeit in Nordrhein-Westfalen nur solche Sachverständige nach § 18 BBodSchG anerkannt, die gleichzeitig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind, also über eine besondere (= überdurchschnittliche) Sachkunde verfügen müssen, während in Bayern in engerer Bindung an den Wortlaut des § 18 BBodSchG "nur" die "erforderliche Sachkunde" verlangt wird. Die allen Bundesländern gemeinsame Grundlage der Anerkennungen, die Anforderungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), unterscheidet 6 Sachgebiete, weil die Vollzugsaufgaben bei Bodenschutz und Altlasten so komplex und vielgestaltig sind. In fast allen Bundesländern (die bisher Anerkennungen durchführen) ist es die Regel, dass anerkannte Sachverständige ein oder zwei Sachgebiete abdecken und drei Sachgebiete eine Ausnahme darstellen. Allerdings wurden in Sachsen mehrfach auch vier und vereinzelt fünf Sachgebiete anerkannt! Für eine gegenseitige Anerkennung zwischen den Bundesländern ist dies nicht die beste Voraussetzung. Für den Einsatz auf Bundesliegenschaften gilt wie bisher, dass die auftraggebende Bauverwaltung aufgrund eigener Kompetenz und Erfahrungen die Eignung der Sachverständigen nach abgelieferten Arbeiten und Referenzen beurteilt. Im Zweifelsfall kann die Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz unterstützend tätig werden.
17.05.2005 11. BAM-Ringversuch "Altlasten" die BAM veranstaltet am 20. September 2005 den 11. Ringversuch "Altlasten". Bei den durchzuführenden Untersuchungen sind die im Anhang 1 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 bzw. die in den "Anforderungen an Probennahme, Probenvorbehandlung und chemische Untersuchungsmethoden auf Bundesliegenschaften" (Fassung vom Mai 2001) aufgeführten Verfahren einzusetzen. Die Teilnahme am Ringversuch steht allen Interessenten offen. Laboratorien, für die infolge der o. g. Vereinbarung eine Verpflichtung zur Teilnahme an diesem Ringversuch besteht, sind aufgefordert, entsprechend dem Umfang ihrer bestehenden bzw. beantragten Akkreditierung folgende Parameter in jeweils zwei unterschiedlichen Proben zu bestimmen: Mineralölkohlenwasserstoffe(MKW) in Boden Bestimmung von MKW mittels GC-FID gemäß ISO/FDIS 16703:2003 Sie erhalten eine Kopie der (noch inoffiziellen) deutschen Übersetzung dieses de facto endgültigen internationalen Normentwurfs. Die BAM bietet einen Kalibrierstandard für die Bestimmung von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) mittels GC-FID mit der Bezeichnung BAM-K010 an. Adsorbierbares, organisch gebundenes Halogen (AOX) in Boden Bestimmung von AOX gemäß DIN 38414 - S18:1998 Elemente in Boden Bestimmung der mit Königswasser nach DIN ISO 11466:1997 extrahierbaren Gehalte der Elemente As, Cd, Cr, Cu, Hg, Mn, Ni, Pb und Zn sowie Bestimmung der mit Ammoniumnitratlösung nach DIN 19730:1997 extrahierbaren Gehalte der Elemente Cd, Cu, Mn, Ni und Zn
Termine Anmeldeschluss ist der 2. September 2005. Zur Aufnahme in den Verteiler für die Anmeldeunterlagen wenden Sie sich bitte an: Dr. rer. nat. Hans-Gerhard Buge Abgabetermin für die Ergebnisse ist der 11. Oktober 2005. 10.05.2005 8. Sitzung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der Akkreditierungsstellen DACH, DAP und DASMIN zur Akkreditierung von Prüflaboratorien und Ingenieurbüros im Rahmen der Erkundung kontaminationsverdächtiger/kontaminierter Flächen auf Bundesliegenschaften
28.07.2004 Mit Runderlass BS 23 – B 1011-12/2-1 vom 05.07.2004 bestätigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) aus gegebenem Anlass, dass entsprechend dem Runderlass BMBau-B II 5 – B 1001-26/1-2 vom 07.11.1995 weiterhin Aufträge zur Analyse von Boden- und Wasserproben im Rahmen der Verdachtsflächenerkundung nur an Laboratorien vergeben werden sollen, die eine gültige Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 auf der Grundlage der Anforderungen an Probennahme, Probenvorbehandlung und chemische Untersuchungsmethoden auf Bundesliegenschaften vorweisen. Dies gilt noch während der Übergangszeit bis die Bundesländer auf der Grundlage des §18 BBodSchG einheitliche und gegenseitig anerkannte Verfahren für die Bestätigung der Kompetenz von Sachverständigen und Untersuchungsstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich etabliert haben. Die Verwaltungsvereinbarung der Länder mit den Akkreditierungsstellen bestimmt, dass Doppelbegutachtungen vermieden und vorhandene evaluierte Akkreditierungssysteme anerkannt werden sollen, indem Notifizierungen als Kompetenznachweis bei Akkreditierungen sowie Akkreditierungen als Kompetenznachweis bei Notifizierungen genutzt werden. (http://www.rp-kassel.de/static/abt2/dez25/download/4Laendervereinbarung-akkreditierer.pdf)
27.07.2004 Die Gemeinsame Arbeitsgruppe der Akkreditierungsstellen DACH, DAP und DASMIN zur Akkreditierung von Prüflaboratorien und Ingenieurbüros im Rahmen der Erkundung kontaminationsverdächtiger/kontaminierter Flächen auf Bundesliegenschaften lädt ein zu ihrer diesjährigen Fortbildung zu Problemen der Analytik und Probenahme für die Begutachter des Altlastenpools. Datum: 06.10.2004 Ort: DAP Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH Agastraße 24, Geb. R2, Hörsaal, 2. Etage bzw. Konferenzraum 3. Etage 12489 Berlin Den Ablauf der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: http://www.dap.de/95doc/ProAlt04.doc .
10/2003 Informationen zur Bedeutung der Angabe einer Messunsicherheit in Laborberichten: http://www.dar.bam.de/pdf/qualitaet_messungen.pdf
Die 6. Sitzung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der Akkreditierungsstellen, BAM und OFD Hannover fand am 04.09.2003 in Frankfurt in der Geschäftsstelle der DACH statt. Ein Informationsaustausch der Fachbegutachter des gemeinsamen Pools mit Demonstration einer Grundwasserprobenahme fand am 16.09.2003 in Berlin statt. Nähere Informationen über die DAP http//www.dap.de
Die gültigen Anforderungen mit dem Titel Anforderungen an Probennahme, Probenvorbehandlung und
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