![]() |
Aktuelles | |
|
|
Anforderungen an Probennahme, Probenvorbehandlung und chemische Untersuchungsmethoden auf Bundesliegenschaften (Stand 2001)Mit In-Kraft-Treten der BBodSchV wurde es erforderlich, die "Anforderungen" nach der Verwaltungsvereinbarung der OFD Hannover und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) „über Anerkennung und Überwachung von Prüflaboratorien im Rahmen von Erkundung und Bewertung kontaminierter Flächen“ (Sept. 1995, Neufassung 2000) zu aktualisieren. Gesetzlich vorgegebene Mindestanforderungen sind die des Anhang 1 der BBodSchV. Diese wurden in die neuen Anforderungen der BAM/OFD Hannover vollständig übernommen. Damit deckt eine Akkreditierung auf dieser Grundlage alle bundesgesetzlichen Vorgaben ab und stellt eine mögliche Grundlage für eine zukünftige Notifizierung durch die Bundesländer nach § 18 BBodSchG dar. Zusätzlich sind in den neuen Anforderungen Hinweise und Ergänzungen zu den materiellen Forderungen des Gesetzes enthalten, die nach den praktischen Erfahrungen von BAM und OFD Hannover weitere notwendige Qualitätssteigerungen erwarten lassen. Die "Anforderungen an Probennahme, Probenvorbehandlung und chemische Untersuchungsmethoden auf Bundesliegenschaften" wurden als Sonderheft 2/2001 des Amts- und Mitteilungsblattes der BAM mit Ausgabedatum Mai 2001 veröffentlicht (ISSN 0938-5533; ISBN 3-89701-701-6). Sie wurden von den beteiligten Akkreditierungsstellen DACH, DAP und DASMIN allen auf dieser Grundlage akkreditierten Unternehmen zur Verfügung gestellt und sind auch unter www.ofd-hannover.de/bgws/ auf der Homepage der Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz oder bei den Online-Publikationen der BAM einzusehen bzw. herunterzuladen. http://www.bam.de/service/publikationen/publikationen.htm
| |
| |
Aktuelles Anerkennung Pressearchiv |