Aktuelles  

Aktuelles

 
Startseite Leitstelle Boden- und
Grundwasserschutz
Aktuelles Aktuelles
Arbeitshilfen Arbeitshilfen
Fachinformationssystem Boden- und Grundwasserschutz Fachinformationssystem Boden- und Grundwasserschutz
Downloads und Mailinglisten Downloads und Mailinglisten
Unterstützungsleistungen Unterstützungsleistungen
Fachforum BoGWS Fachforum BoGWS
Aktivitäten des Bundes Aktivitäten des Bundes
Impressum Impressum
Leitstelle Leitstelle
Suche Suche
Niedersachsenlogo

OFD Niedersachsen

 


    Aktuelles     Anerkennung     Pressearchiv

 

Wortlaut einer Veröffentlichung der OFD Hannover in den "altlasten news" der Zeitschrift "altlasten spektrum" des ITVA, Hefte 3/97 und 4/97:

 

Das Anerkennungsverfahren gemäß VV OFD-H/BAM

Informationen zur Verwaltungsvereinbarung der Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Berlin, „über Anerkennung und Überwachung von Prüflaboratorien im Rahmen von Erkundung und Bewertung kontaminierter Flächen“

Vorgang  -  Ziele  -  Inhalte  -  Aktivitäten  -  Ausblick

 

Vorgang

Die OFD Hannover wurde 1992 vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) und dem Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) als Leit-OFD für die Erkundung, Sicherung und Sanierung von Altlasten auf Bundesliegenschaften eingesetzt. Im Verlauf der Realisierung des Altlastenprogramms zeigten Vergleiche der Ergebnisse auch akkreditierter Laboratorien, daß die Akkreditierung (in der bisher praktizierten Form) die Zuverlässigkeit und Aussagefähigkeit von Analyseergebnissen noch nicht ausreichend sicherstellt. Dies gilt in noch stärkerem Umfang für die Probenahme, die der Laboranalytik vorangeht.

Angesichts der Sicherheits- und Kostenrisiken bei der Altlastenerkundung und -sanierung wurde daher die Erfordernis einer zusätzlichen Überwachung von Prüflaboratorien (das sind Unternehmen, die Probenahmen und/oder Laboranalytik durchführen) und einer Weiterentwicklung einschlägiger Akkreditierungskriterien durch eine kompetente und unabhängige Stelle gesehen. Die BAM als „chemisch-technische Bundesanstalt“ ist als Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft zuständig für „Sicherheit und Zuverlässigkeit in Chemie- und Materialtechnik“ und verfügt über Kompetenz, langjährige Erfahrung in der analytischen Chemie und der Akkreditierung von Laboratorien und bisher auch über ausreichende Personalkapazitäten. Sie wurde daher im Rahmen der o. a. Verwaltungsvereinbarung vom 15.09.1995 von der OFD Hannover beauftragt, mit Wirkung vom 01.01.1996 die Auswahl der zulässigen Prüfverfahren und die Anerkennung der Prüflaboratorien sowie die Verantwortung für die Begutachtung antragstellender Prüflaboratorien und die Überwachung anerkannter Prüflaboratorien zu übernehmen. Diese Aufgabe wurde in enger Zusammenarbeit mit den Akkreditierungsstellen DACH, DAP und DASMIN umgesetzt.  (Anfang)

Ziele der Verwaltungsvereinbarung

Der Markt der technischen und Dienstleistungen im Bereich der Altlastenerkundung und -sanierung hat sich rasant entwickelt und ist nicht immer übersichtlich. Die auftragvergebenden Stellen der Bundesvermögensverwaltung oder Landesbauverwaltung benötigen Unterstützung bei der Beurteilung, ob ein Dienstleistungen anbietendes Unternehmen für die Erkundung von Altlasten ausreichend qualifiziert ist oder nicht.

Eine Akkreditierung nach DIN EN 45001 bzw. DIN EN 45003 (Betrieb und Anerkennung von Prüflaboratorien) oder nach ISO/IEC Guide 25 (Anforderungen an die Kompetenz von Prüflaboratorien) ist ein Verfahren zur „glaubwürdigen Bestätigung einer Kompetenz für Qualität“. Im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens unterwirft sich ein Unternehmen als Beweis seiner Vertrauenswürdigkeit und Leistungsfähigkeit für seine Kunden freiwillig (im Rahmen der Marktanforderungen) einer Begutachtung durch eine unabhängige externe Einrichtung, die Akkreditierungsstelle, und läßt sich von dieser im positiven Fall bestätigen, daß es kompetent ist, im vorliegenden Fall Prüfungen (d. h., Analytik und/oder Probenahmen) nach festgeschriebenen Verfahren durchzuführen und die Einhaltung der Vorschriften zu garantieren.

Wie beurteilt man nun aber, ob ein Unternehmen für Altlastenuntersuchungen kompetent ist? Welches sind die Anforderungen und welches die Maßstäbe? Wie kann man bei Betriebsbegehungen, die stichprobenartig alle ein bis zwei Jahre durchgeführt werden, feststellen, ob der tägliche Routinebetrieb das hält, was die Vorführung bei der Begehung verspricht? Die Praxis zeigte, daß die Akkreditierungsstellen hiermit zumindest in für das Altlastenprogramm wichtigen Bereichen überfordert waren und daß zudem uneinheitliche und nicht immer nachzuvollziehende Beurteilungskriterien herangezogen wurden.

Ziele der Verwaltungsvereinbarung sind es daher

-      Bewertungskriterien im Rahmen der Akkreditierungsverfahren fachkundig zu begutachten und weiterzuentwickeln,

-      die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von Prüfergebnissen sicherzustellen und

-      die Zuverlässigkeit der Probenahmeverfahren und Richtigkeit und Präzision der laboranalytischen Bestimmungsverfahren so weit zu steigern, daß die Überwachung der anerkannten Prüflaboratorien weitgehend Akkreditierungsstellen überlassen werden kann.

Damit stellt die Verwaltungsvereinbarung von der Idee her einen zeitlich befristeten Eingriff in die auf dem Markt ohnehin ablaufenden Prozesse der Qualitätssicherung und Kompetenzbescheinigung mit hoffentlich dauerhaft anhaltender positiver Wirkung dar. Als Bewertungskriterien sollen soweit vorhanden einschlägige Normen, Richtlinien und Empfehlungen herangezogen werden. Es ist nicht das Ziel, eigene Regelwerke aufzustellen, oder gar in die Kompetenzbereiche anderer Stellen (z. B. LAGA, LAWA, LABO) einzugreifen. Allerdings besteht der Bedarf, die Anwendbarkeit vorhandener Regelungen für die speziellen Bedürfnisse der Landesbauverwaltungen zu überprüfen und ggf. ergänzende Verfahrensregelungen festzuschreiben. In diesem Sinn sind auch die unten zitierten „Anforderungen“ der OFD-H/BAM zu verstehen.

Um diese Ziele zu erreichen, wurde im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung in Abstimmung mit der OFD Hannover von der BAM ein Anerkennungsverfahren entwickelt. Mit Erlaß des BMBau vom 07.11.1995 wurden alle Bau- und Vermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen angewiesen, künftige Aufträge zur Altlastenuntersuchung nur noch an Unternehmen zu vergeben, die nach diesem Verfahren anerkannt sind.

Textergänzung 1998:

Die Übergangsfrist, während der schon die Antragstellung als Eignungskriterium für eine Beauftragung ausreichend war, wurde zum 30.06.1998 beendet. Ab dem 01.07.1998 dürfen gem. dem o. a. Erlaß des BMBau nur noch anerkannte Prüflaboratorien mit der Untersuchung von Altlasten auf Bundesliegenschaften beauftragt werden.

Die Oberfinanzdirektionen und Bauämter erhalten von der OFD Hannover regelmäßig aktualisierte Listen mit den bereits anerkannten Unternehmen. Kurzfristige Ergänzungen sind auch der von der BAM eingerichteten Veröffentlichung im Internet unter der Adresse http://www.dar.bam.de/anerk/ zu entnehmen. (Anfang)

Inhalte und formaler Ablauf des Anerkennungsverfahrens

Grundlage des Anerkennungsverfahrens ist eine Akkreditierung nach DIN EN 45001 bzw. DIN EN 45003. Damit sind organisatorische Voraussetzungen (Qualitätsmanagementsystem) und allgemeine Anforderungen abgedeckt. Hinzu kommen spezielle „Anforderungen an Untersuchungsmethoden zur Erkundung und Bewertung kontaminationsverdächtiger/kontaminierter Flächen und Standorte auf Bundesliegenschaften“, die im Frühjahr 1996 erarbeitet und im „Arbeitskreis Anerkennungsgrundlagen Altlasten“ (neben OFD Hannover und BAM sind Mitarbeiter der Akkreditierungsgesellschaften DACH, DAP und DASMIN, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), des Umweltbundesamtes (UBA), der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA), des TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt und des Verbandes Deutscher Umweltlaboratorien sowie vereidigte Sachverständige und Vertreter privater Prüflaboratorien beteiligt) abgestimmt wurden. Die Fassung vom Juni 1996 wurde bis Februar 1997 erstmalig überarbeitet und ergänzt. Eine weitere Überarbeitung erfolgte im Frühjahr 1998. Die derzeit gültige Fassung der „Anforderungen...“ datiert vom Juni 1998 und kann über die BAM bezogen werden.

Es handelt sich dabei um Anforderungen an die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Probenahmen aus den Umweltmedien Boden (Feststoff), Wasser und Bodenluft, an die Qualifikation des Personals, das zur Leitung und Durchführung der Probenahme eingesetzt wird, an Probenkonservierung und -transport sowie an Probenvorbereitung und Analysenmethoden im Labor.

Mit der verantwortlichen Leitung des Anerkennungsverfahrens wurde die BAM beauftragt. Anträge zur Überprüfung und Anerkennung sind daher zu richten an

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

S.4 „Qualität im Prüfwesen“

Unter den Eichen 87

12205 Berlin

Dort werden die verfahrensrelevanten Daten des Antragstellers aufgenommen und weitere Informationen zum Verfahrensverlauf zur Verfügung gestellt.

Dem Anerkennungsverfahren angeschlossen haben sich bisher die Akkreditierungsstellen DAP (Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen), DACH (Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie) und DASMIN (Deutsche Akkreditierungsstelle Mineralöl). Bei einer dieser Stellen muß ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich absolviert werden. Darüber hinaus müssen für die Anerkennung nach der Verwaltungsvereinbarung OFD Hannover/BAM die Kriterien der „Anforderungen...“ erfüllt werden. Dies wird durch eine Begehung und eine praktische Vorführung der zur Anerkennung beantragten Probenahmeverfahren überprüft und erfolgt zusammen mit der Begehung bei der Erstakkreditierung bzw. einer Wiederholungsbegehung bei bereits erfolgter Akkreditierung (ggf. mit Erweiterung), um den Prüflaboratorien zusätzlichen Aufwand und Kosten zu ersparen. Die fachlichen Aspekte werden dabei von Fachbegutachtern bewertet, die einem im Rahmen des Anerkennungsverfahrens errichteten „Fachbegutachterpool“ angehören. In diesen Pool werden Fachbegutachter gemäß den Richtlinien des Deutschen Akkreditierungsrates (DAR) von allen drei beteiligten Akkreditierungsstellen benannt. Durch den Einsatz der Fachbegutachter übergreifend über die einzelnen Akkreditierungsstellen soll eine „Homogenisierung“ im positiven Sinne, ein besserer Angleich der Bewertungsweisen und -maßstäbe, erreicht werden.

Der Bericht der Fachbegutachter wird dann dem Bewertungsausschuß, dem fünf Vertreter der BAM und je ein Vertreter der beteiligten Akkreditierungsstellen und der OFD Hannover angehören, vorgelegt. Nach Prüfung und Diskussion aller Unterlagen beschließt der Bewertungsausschuß über die Anerkennung, die dem Antragsteller in Form einer Urkunde mitgeteilt wird.

Die Anerkennung wird durch Wiederholungsbegehungen und Ringversuchsteilnahmen überwacht. (Anfang)

Bisherige Aktivitäten

Im März 1996 wurde der bereits oben erwähnte „Arbeitskreis Anerkennungsgrundlagen Altlasten“ eingerichtet, der bisher dreimal zu Arbeitsbesprechungen zusammentraf. Nachdem die erste Version der „Anforderungen...“ herausgegeben waren, wurden im Sommer 1996 drei Unterarbeitsgruppen („Probenahme“, „Anorganische Analytik und Probenvorbereitung“ und „Organische Analytik und Probenvorbereitung“) zur Fortschreibung der „Anforderungen...“ eingerichtet, die ebenfalls von der BAM koordiniert werden. Sie sind außerdem an der Durchführung von Ringversuchen und an der Organisation von Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch der Fachbegutachter aus dem gemeinsamen Pool beteiligt. Die Zusammenkünfte der Unterarbeitsgruppen erfolgen bei Bedarf.

Weiterhin wurden „Mindestanforderungen an Fachbegutachter“ aufgestellt, denen die Bewerber für den gemeinsamen Pool genügen müssen. Um deren Arbeit bei den Laborbegehungen und praktischen Vorführungen der Probenahmen zu unterstützen, wurde eine „Checkliste“ unter dem Titel „Anforderungen an die Begutachtung der Probenahme vor Ort und der chemischen Analytik“ erstellt.

Der Bewertungsausschuß (s. o.) konstituierte sich im Sommer 1996 und traf bisher elfmal zusammen. Weitere Sitzungen finden nach Bedarf statt.

Seit November 1996 fanden mehrfach Treffen von Fachbegutachtern und potentiellen Fachbegutachtern statt, bei denen Methoden der Probenahme praktisch vorgeführt und diskutiert wurden.

Ende März 1997 lagen Anmeldungen zur Anerkennung von über 270 Prüflaboratorien (Analytiklabors und Ingenieurbüros) bei der BAM vor. Die Informationen über gestellte Anträge und die Ergebnisse von bereits abgeschlossenen Anerkennungen werden von der BAM über die Oberfinanzdirektionen den Landesbauverwaltungen mitgeteilt. Ende 1997 fand eine Überprüfung der Antragsteller statt und alle diejenigen, die außer der Antragstellung keine weiteren Aktivitäten zur Qualitätssicherung unternommen hatten, wurden bis auf weiteres ausgeschlossen.

Bis Ende Juli 1998 konnten rund 90 Anerkennungen und Teilanerkennungen ausgesprochen werden. Über 100 weitere Anerkennungen sind in Vorbereitung, wobei eine ganze Reihe kurz vor dem Abschluß steht (aktuelle Informationsmöglichkeit über Internet s. o.). (Anfang)

Ausblick

Die bisher vorliegenden Reaktionen auf das Anerkennungsverfahren sind überwiegend positiv. Zwar ist kein Prüflabor begeistert, zu den vielen schon laufenden Anerkennungsverfahren, Akkreditierungen und Zertifizierungen nun noch ein weiteres Verfahren durchlaufen zu müssen, aber die Aussicht auf eine bundesweit einheitlich gültige Regelung (zumindest erst einmal für Bundesliegenschaften) wird sehr begrüßt. Es wird damit die Hoffnung verbunden, daß sich auch andere Auftraggeber den Anforderungen nach der Verwaltungsvereinbarung OFD Hannover/BAM anschließen und damit eine „Auslichtung im Dschungel der Kompetenzbestätigungsverfahren“ eingeleitet wird.

Das Anerkennungsverfahren entspricht bereits jetzt den Bestimmungen des im März 1999 in Kraft tretenden Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG). Am Abstimmungsverfahren zu der noch zu verabschiedenden Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BodSchV) war die OFD Hannover über das BMBau beteiligt. So ist eine Homogenisierung des Anerkennungsverfahrens mit den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet.

Auch kleinere Büros, die keine Analytik, sondern allein Probenahmen durchführen, sind nun mit dem Themenkomplex Kompetenzbestätigung und Qualitätssicherung konfrontiert. Dies bedeutet sicherlich eine zusätzliche Belastung, bietet aber auch die Chance einer Marktbereinigung hinsichtlich der bei Altlastenuntersuchungen dringend erforderlichen Qualität. Büros, die schon immer auf die Qualität ihrer Dienstleistungen bedacht waren, haben in der Regel bereits ein Qualitätsmanagementsystem, auch wenn sie es vielleicht bisher nicht so genannt haben. Es sind jedenfalls eindeutige Regelungen über „wer macht was“ und „was passiert wenn“ vorhanden, so daß die Erstellung eines Qualitätsmanagementhandbuches für eine Akkreditierung kein allzu großer Aufwand sein dürfte. Diejenigen aber, die sich um die Qualität ihrer Arbeit bisher keine so großen Gedanken gemacht haben, bekommen nun zusätzliche Motive, dies nachzuholen. (Anfang)

 

Weitere Informationen u. a. in der Presseerklärung vom 26.06.2000

 

 

 

     Seitenbeginn       Aktuelles     Anerkennung     Pressearchiv