Aktuelles  

Aktuelles

 
Startseite Leitstelle Boden- und
Grundwasserschutz
Aktuelles Aktuelles
Arbeitshilfen Arbeitshilfen
Fachinformationssystem Boden- und Grundwasserschutz Fachinformationssystem Boden- und Grundwasserschutz
Downloads und Mailinglisten Downloads und Mailinglisten
Unterstützungsleistungen Unterstützungsleistungen
Fachforum BoGWS Fachforum BoGWS
Aktivitäten des Bundes Aktivitäten des Bundes
Impressum Impressum
Leitstelle Leitstelle
Suche Suche
Niedersachsenlogo

OFD Niedersachsen

 


    Aktuelles     Anerkennung     Pressearchiv

 

Wortlaut einer Pressemitteilung der OFD Hannover vom März 1998:

(siehe z. B. altlasten spektrum 3/98 und TerraTech 2/1998)

 

Ende der Übergangsfrist der Verwaltungsvereinbarung OFD-Hannover/BAM

Die Verwaltungsvereinbarung „über Anerkennung und Überwachung von Prüflaboratorien im Rahmen von Erkundung und Bewertung kontaminierter Flächen“ vom September 1995 ist nun rund 2 ½ Jahre alt. Rund 380 Analytiklabors und Probenehmerbüros haben seither einen Antrag auf Anerkennung gestellt. Rund 50 davon sind bis Mitte Februar 1998 anerkannt. Die ursprünglich für 1 Jahr vorgesehene Übergangsfrist, wonach allein die Antragstellung ausreichend ist, um gemäß Erlaß des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 07.11.1995 Untersuchungen auf Liegenschaften des Bundes durchführen zu können, wird jetzt gemäß Beschluß des Bewertungsausschusses vom 16.02.1998 mit Ablauf des 30.06.1998 beendet. Ab dem 01.07.1998 dürfen von den Finanzbauverwaltungen der Länder und der Bundesbaudirektion nur noch anerkannte Unternehmen mit der Untersuchung kontaminierter und kontaminationsverdächtiger Flächen beauftragt werden. Entsprechende Listen anerkannter Unternehmen werden den Bauverwaltungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung im Internet wird vorbereitet.

Die Beendung der Übergangsfrist ist zum Erreichen der gewünschten Qualitätssicherung dringend erforderlich und auch, um den Unternehmen, die bereits seit mehr als einem Jahr anerkannt sind, Benachteiligungen zu ersparen. Ein erster Schritt in diese Richtung war im Dezember 1997 die Streichung all derjenigen Unternehmen von der Liste der Antragsteller, die zwar einen Antrag auf Anerkennung gestellt, aber nicht gleichzeitig das als Voraussetzung vereinbarte Akkreditierungsverfahren begonnen hatten. Sie blieben damit den Nachweis ernsthaften Interesses an einer Dokumentation ihrer Qualitätssicherungsmaßnahmen schuldig und verstießen gegen die mit der Antragstellung einher gegangene Vereinbarung. Wer sich auf diese Weise den Zugang zu Aufträgen der Finanzbauverwaltungen zu erschleichen versuchte, erweckt nicht den Eindruck eines vertrauenswürdigen, qualitätsbewußten Vertragspartners.

Die Beendung der Übergangsfrist ist nicht eher möglich, da verhindert werden muß, daß Unternehmen, die bereits alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und damit verbundenen Begehungen absolviert haben, aufgrund der folgenden Prüfungen und Abstimmungen im Rahmen des Akkreditierungs- und Anerkennungsverfahrens (Dauer 3 - 4 Monate, ohne den Zeitaufwand der Unternehmen selbst) von einer Beauftragung vorübergehend ausgeschlossen werden.

 

 

     Seitenbeginn       Aktuelles     Anerkennung     Pressearchiv