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    Aktuelles     Der Fall Beethovenstraße

 

Der Fall „Beethovenstraße“ in Schortens

Die Erkundung von Altlastverdachtsflächen sowie die Sanierung von Altlasten sind ausgesprochen komplexe Vorgänge, wobei jeder für sich immer wieder aufs neue eine Herausforderung für die Beteiligten darstellt. Sogenannte Standardfälle sind, wenn es selbige überhaupt gibt, eher die Ausnahme. Untersuchungsstrategie und Bewertungsmaßstäbe sind für jede Liegenschaft individuell zu erarbeiten und festzulegen.

Bedauerlicherweise werden die Vorteile, die die Individualität einer Liegenschaft in sich birgt, nicht im ausreichenden Maß genutzt. Anstatt kreativ Problemlösungen zu erarbeiten, reduziert sich z.B. die Bewertung auf einen Abgleich zweier Zahlen, dem Analysewert mit irgendeinem Prüf-, (etc.-) Wert. Dies kann dazu führen, dass zuständige Behörden und der Pflichtige eine unterschiedliche Auffassung vertreten, was z.B. die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen betrifft.

Kann der Bund als Störer in die Pflicht genommen werden, bekommt die Angelegenheit oftmals eine ganz andere Qualität. Ohne im Einzelfall den Nachweis erbringen zu können, kann man sich nicht des Eindruckes entziehen, dass der Bund eine gewisse Sonderstellung genießt: „Der Bund hat’s ja, den kann man melken bis zum letzten Tropfen". Es steht außer Frage, dass der Bund eine gewisse Vorbildfunktion hat und wie jeder andere Grundstückseigentümer seinen Pflichten nachkommen muss. Neben den Pflichten hat der Bund aber auch die gleichen Rechte, d.h., er muss nur die Maßnahmen durchführen und finanzieren, die nach geltendem Recht notwendig sind.

Bestehen unterschiedliche Auffassungen, wird versucht, diese aus der Welt zu schaffen. I.d.R. sind derartige Diskussionen erfolgreich und es wird ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis auf der Basis geltenden Rechtes erzielt. Sind die Meinungen zu weit auseinander, kann es auch schon mal vorkommen, dass Verwaltungsgerichte sich mit der Angelegenheit beschäftigen müssen.

Alles im Grunde genommen normale Vorgänge, die i.d.R. ohne großes Aufsehen abgewickelt werden.

Die Feststellung einer Altlast geht einher mit einer Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit. Ist die Allgemeinheit betroffen, ist es die Pflicht der zuständigen Behörden, die Öffentlichkeit umfassend und objektiv über die Sachlage zu informieren.

Im vorliegenden Fall ist der Landkreis Friesland seiner Informationspflicht nachgekommen. Die Öffentlichkeit wurde umfassend informiert, jedoch kam dabei aus Sicht des Bundes die Objektivität ein wenig zu kurz. Deshalb hat sich der Bund entschieden, sich ebenfalls zu der Thematik „Beethovenstraße in Schortens“ zu Wort zu melden.

Dies geschah am 03.12.02 in Form eines Leserbriefes, gerichtet an die Redaktion der NORDWEST-ZEITUNG in Oldenburg. Bei Leserbriefen gilt es, auch für den Bund, gewisse Spielregeln einzuhalten. Eine dieser Regel betrifft die Länge der Beiträge. Der zur Verfügung stehende Rahmen reicht bei weitem nicht aus, die wesentlichen und zum Verständnis notwendigen Informationen zu liefern.

Deshalb haben wir diese Internet-Seiten installiert. Alles Wissenswerte zum Fall Beethovenstraße in Schortens ist hier unkommentiert zusammengestellt: Auswahl an Zeitungsartikeln, Leserbrief der OFD-H an die NORDWEST-ZEITUNG, komplette Version des Leserbriefes, Anordnung des Landkreises Friesland, Stellungnahme der OFD-H zur Anordnung und zu den durchgeführten Untersuchungen, Stellungnahme des Gutachterbüros zur Stellungnahme der OFD-H.

Neben den Informationen zum Einzelfall „Beethovenstraße“ sollen die Beiträge einen Einblick in das Tagesgeschäft der Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz in der OFD Hannover gewähren. Unberechtigte und überzogene Forderungen seitens der Vollzugsbehörden an den Bund sind keine Seltenheit. Nur eine kritische Auseinandersetzung ermöglicht es, das vorhandene Einsparungspotential auszuschöpfen.

Zur Zeit wird der Widerspruch des Bundes bei der Bezirksregierung bearbeitet. Ihre Entscheidung sowie Informationen über den weiteren Werdegang werden auf dieser Seite zu gegebener Zeit bereitgestellt.

 

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