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Die Erkundung von Altlastverdachtsflächen sowie die Sanierung von Altlasten sind komplexe Vorgänge, wobei jeder Fall immer wieder aufs neue eine Herausforderung für alle Beteiligten darstellt. Standardfälle sind, wenn es sie überhaupt gibt, eher die Ausnahme. Die Feststellung einer Altlast geht einher mit einer Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit. Ist die Allgemeinheit betroffen, ist es die Pflicht der zuständigen Behörden, die Öffentlichkeit umfassend und objektiv über die Sachlage zu informieren. Im vorliegenden Fall ist der Landkreis Friesland seiner Informationspflicht nachgekommen. Die Öffentlichkeit wurde umfassend informiert, jedoch kam dabei aus Sicht des Bundes die Objektivität ein wenig zu kurz. Deshalb hat der Bund entschieden, sich auf diesen Interseiten ebenfalls zu der Thematik „Beethovenstraße in Schortens“ zu Wort zu melden.
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