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    Arbeitshilfen

 

Kurzinformation zu den
Arbeitshilfen
Boden- und Grundwasserschutz

 

Planung und Ausführung der Sanierung
von schädlichen Bodenveränderungen
und Grundwasserverunreinigungen
in Liegenschaften des Bundes

 

1      Allgemeines

2      Inhalte

2.1       Aufbau der Arbeitshilfen BoGwS

2.2       Hauptteil

2.3       Anhänge

2.4       Änderungsverfolgung

 

1           Allgemeines

Der Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen ist gerade für den Bund als größten Grundstücksbesitzer zu einem zentralen Thema geworden. Seit 1991 werden mit dem „Altlastenprogramm des Bundes“ systematische Erkundungsmaßnahmen durchgeführt. Auf der Grundlage der ermittelten Daten werden Entscheidungen über Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur neuen, sinnvollen Nutzung der betreffenden Liegenschaften getroffen.

Für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb dieser Liegenschaften einschließlich der Planung und Durchführung von Erdbauarbeiten oder Gefahrenabwehrmaßnahmen bei schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen sind die Bauverwaltungen der Länder bzw. die hausverwaltenden Dienststellen zuständig.

 

Es gibt keine einfachen und pauschalen Antworten und Lösungen für den Einzelfall. Zur Unterstützung der Vorgehensweisen auf Bundesliegenschaften wurden vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) im Nov. 1992 die „Richtlinien für die Planung und Ausführung der Sicherung und Sanierung belasteter Böden“ eingeführt. Sie wurden nach in Kraft treten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) an die geänderten gesetzlichen Grundlagen angepasst und im Juni 2000 als "Baufachliche Richtlinien für die Planung und Ausführung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen" (BfR BoGwS) gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) herausgegeben.

BfR BoGwS

Die Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz regeln Details der BfR BoGwS und geben praktische Hinweise. Sie dienen vorrangig der Einhaltung des § 7 BHO, Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (vgl. RBBau A, Ziff. 1 in Verbindung mit K 5) unter Beachtung der Auflagen von Bodenschutz-, Wasser- und Abfallbehörden sowie der Grundsätze der Nachhaltigkeit. Sie enthalten wertvolle Hinweise, Unterlagen und Materialien für die Planung und Ausführung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen, die die Arbeit der Verantwortlichen erleichtern und ein einheitliches, aber auch kostengünstiges Verfahren ermöglichen.

Ziele der Arbeitshilfen

Die Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz gelten für Erfassung, Untersuchung, Bewertung, Gefährdungsabschätzung und ggf. Sanierung sowie Dokumentation aller dieser Schritte in Berichten, Tabellen, Plänen und Datenbanken.

Die Regelungen der Arbeitshilfen sind grundsätzlich zu beachten. Sie legen ein Regelverfahren zur strukturierten und effizienten Vorgehensweise fest und stellen Anforderungen zur Sicherung der Qualität von planerischen, baufachlichen und betrieblichen Leistungen. Sie geben Standards zur Dokumentation vor und dienen insgesamt der Gewährleistung einer bundesweit einheitlichen und damit vergleichbaren Vorgehensweise.

Geltungsbereich

Die BfR BoGwS (Stand 06/2000) wurden per Erlass

Ø          vom 02.06.2000 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW),

Ø          vom 11.04.2001 vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und

Ø          vom 26.10.2000 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF)

eingeführt.

Die 2. Auflage der Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz (Stand Juni 2002) wurde per Erlass

Ø          vom 12.06.2002 vom BMVBW und

Ø          vom 05.08.2002 vom BMVg

eingeführt.

Eine umfangreiche Fortschreibung erfolgte zum Dezember 2003.

Ministerielle Regelungen

Die Inhalte der Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz sind im Internet unter der Adresse

http://www.arbeitshilfen-bogws.de

direkt aufrufbar und online nutzbar.

Sie werden zudem in der jeweils aktuellen Fassung unter

http://www.ofd-hannover.de/bgws

im PDF-Format ohne Zugangsbeschränkung zum Download vorgehalten.

Darüber hinaus stehen die Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz für besondere Anforderungen auf CD-ROM mit den gleichen Funktionalitäten zur Verfügung. Während im Internet eine kontinuierliche Aktualisierung der Arbeitshilfen erfolgt, wird die CD-ROM-Fassung nur in größeren Zeitabständen neu aufgelegt.

Die aktuelle CD-ROM kann im Einzelfall bei der

Oberfinanzdirektion Hannover - Landesbauabteilung

Referat LA 21

Postfach 2 40

30002 Hannover

Fax: 0511 / 101 - 2499

E-Mail: LA@OFD-LBA.Niedersachsen.de

gegen Erstattung einer Gebühr bezogen werden.

 

Verfügbarkeit

2           Inhalte

2.1         Aufbau der Arbeitshilfen BoGwS

Die Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz wurden vom BMBau und dem BMVg in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) ursprünglich unter dem Titel "Arbeitshilfen Altlasten“ erarbeitet.

Sie bestehen aus einem Hauptteil und 10 Anhängen. Es folgen ein Glossar und ein Index sowie die Änderungsverfolgung.

 

Arbeitshilfen
Boden- und Grundwasserschutz

Inhaltsverzeichnis
 
Vorwort
     1 Geltungsbereich und Zielsetzung
     2 Begriffe und Definitionen
     3 Zuständigkeiten
     4 Verfahrensregelungen
     5 Verfahrensinhalte
     6 Entsorgung
     7 Beprobungslose Untersuchung
     8 FIS BoGwS
    Anhänge
    Glossar
    Index
    Änderungsverfolgung

Abb. 2-1   Inhaltsverzeichnis der Arbeitshilfen BoGwS

 

zum Anfang

 

2.2         Hauptteil

In den Arbeitshilfen werden sowohl Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen Sanierung beschrieben als auch Hinweise zu speziellen Untersuchungsmethoden gegeben. Weitere Schwerpunkte sind neben der Erläuterung von Projekt- und Informationsstrukturen, auch die Darstellung der zur Verfügung stehenden Datenbanksysteme zur Erfassung, Bewertung und Weiterverarbeitung relevanter Liegenschaftsdaten.

 

Grundlagen der AH BoGwS sind neben dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) und der Bundes-Boden-schutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) die für die Zuständigkeitsbereiche des BMVBW und BMVg eingeführten "Richtlinien für die Planung und Ausführung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen" (Baufachliche Richtlinien, BfR BoGwS) sowie die immer noch aktuellen Sondergutachten "Altlasten" und "Altlasten II" des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU). Das "Vorläufige Handlungskonzept zur Erfassung und Erstbewertung von Altlastverdachtsflächen auf Bundeswehrliegenschaften" des BMVg wurde 1996 durch die „Arbeitshilfen Altlasten“ abgelöst.

Geltungsbereich und Zielsetzung
(Kapitel 1)

Voraussetzung für eine einheitliche Vorgehensweise sind einheitliche Begriffsdefinitionen. Im BBodSchG, in der BBodSchV und im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) sind eine Reihe wichtiger Begriffe bundeseinheitlich definiert. Weitere Definitionen und Erläuterungen von Begriffen enthalten die BfR BoGwS. Diese Begriffe werden in den AH BoGwS zur besseren Übersicht in einem Glossar zusammengefasst, der in der digitalen Fassung mit dem Text und den Anhängen verlinkt ist.

Zur alphabetischen Suche von Fachausdrücken dient der Index.

 

Begriffe und Definitionen
(Kapitel 2)

Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Eigentümers der Liegenschaften im allgemeinen Grundvermögen obliegt der Bundesvermögensverwaltung. Sie entscheidet über die Durchführung von Maßnahmen und stellt die notwendigen Mittel zur Verfügung.

Zuständigkeiten und Projektmanagement
(Kapitel 3)

 

Allgemeines Grundvermögen

Abb. 2-2  Organisationsstruktur „Bundesliegenschaften“ in Zuständigkeit des BMVBW

 

 

Bundesliegenschaften im Ressortvermögen des BMVg befinden sich in der Zuständigkeit der territorialen Wehrverwaltung (WBV, StOV). Sie entscheidet über die Durchführung von Maßnahmen und stellt die notwendigen Mittel zur Verfügung.

Territoriale Wehrverwaltung

Abb. 2-3  Organisationsstruktur „Bundesliegenschaften“ in Zuständigkeit des BMVg

 

 

Die Oberfinanzdirektion Hannover wurde 1991 mit der Aufgabe der Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensdurchführung bei der Bearbeitung und Bewertung von Verdachtsflächen bzw. schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen beauftragt und zur Leit-OFD ernannt. Dieser Auftrag umfasst weiterhin Aufbau und Führen einer zentralen Länder übergreifenden Datenbank (INSA - Informationssystem Boden- und Grundwasserschutz/Altlasten).

Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz

Maßnahmen zur Erfassung, Untersuchung und Sanierung werden durch die zuständige örtliche Bauverwaltung durchgeführt.

Örtliche Bauverwaltung

Im Rahmen der Führung des Liegenschaftsinformationssystems Außenanlagen (LISA) wird im Zuständigkeitsbereich jeder OFD/ Fachaufsicht der Länder eine LISA-Leitstelle für Boden- und Grundwasserschutz eingerichtet, bei der bestimmte Aufgaben der örtlichen Bauverwaltung gebündelt werden.

 

LISA-Leitstellen

Kapitel 4.1 gibt einen kurzen Überblick über die bei der Planung und Ausführung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen auf Bundesliegenschaften durchzuführenden Arbeiten. Nach den BfR BoGwS (Anhang 9 der AH BoGwS) werden drei aufeinander aufbauende Arbeitsschritte, die als Phasen bezeichnet werden, unterschieden (siehe auch Abb. 2-4).

Phase I : Erfassung und Erstbewertung

Ziel der Phase I (auch historische Erkundung genannt) ist eine detaillierte Erfassung aller verfügbaren Daten und Informationen zu KVF, um ohne technische Erkundungen vor Ort eine Erstbewertung bzgl. möglicher Kontaminationen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vornehmen zu können. Ist es nicht auszuschließen, dass von erfassten KVF oder von der Gesamtliegenschaft eine konkrete Gefahr ausgeht, sind Untersuchungen der Phase II durchzuführen.

Phase II : Untersuchungen und Gefährdungsabschätzung

Phase IIa : Orientierende Untersuchung

Ziel der Phase IIa ist es, zunächst mit möglichst geringem technischem Aufwand den Kontaminationsverdacht zu überprüfen und eine erste Gefahrenbeurteilung vorzunehmen. Folgende Ergebnisse sind nach Abschluss der Phase IIa möglich:

•     Kontaminationsverdacht wurde nicht bestätigt => Kein weiterer Handlungsbedarf, die Untersuchungen sind abgeschlossen.

•     Kontaminationsverdacht wurde bestätigt, ein hinreichender Gefahrverdacht besteht aber nicht => Kein weiterer Handlungsbedarf, die Untersuchungen sind mit dieser Gefährdungsabschätzung abgeschlossen.

•     Kontaminationsverdacht wurde bestätigt, ein hinreichender Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung oder schädliche Grundwasserverunreinigung liegt vor => Weiterer Handlungsbedarf: Untersuchungen der Phase IIb sind durchzuführen.

Phase IIb : Detailuntersuchung

Ziel der Phase IIb ist es, durch geeignete geologisch-hydrogeo-logische und chemisch-physikalische Untersuchungen Daten zu beschaffen und daraus Informationen zu erarbeiten, die für eine Gefährdungsabschätzung ausreichend und belastbar sind. Abhängig von der Komplexität des Schadens kann es sinnvoll sein, die Phase IIb in mehrere Arbeitsschritte zu unterteilen.

Die Gefährdungsabschätzung ist Grundlage für die Entscheidung, ob Sanierungsmaßnahmen notwendig sind und von den zuständigen Fach- und Vollzugsbehörden angeordnet werden oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angeordnet werden können. Diese Anordnung muss einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Phase III : Sanierung und Nachsorge

Phase IIIa : Sanierungsplanung

Phase IIIb : Sanierung/Baumaßnahme

Phase IIIc : Nachsorge und Überwachung

Die Phase III umfasst sämtliche technischen und administrativen Arbeiten zur Planung und Ausführung von Sanierungsmaßnahmen incl. der Nachsorge nach Abschluss der Arbeiten und einer ggf. notwendigen Überwachung.

Ziel der Sanierung ist die an der Nutzung orientierte Beseitigung des Gefahrenzustandes. Die Herstellung einer Schadstofffreiheit ist nicht Ziel der Phase III. Dementsprechend sind die Sanierungszielwerte abhängig von der Folgenutzung in Abstimmung mit den zuständigen Behörden festzulegen (Einzelfallentscheidungen!).

Verfahrensregelungen (Kapitel 4)

Abb. 2-5  Ablaufschema für den Umgang mit Verdachtsflächen

 

 

Im Kapitel 4.2 wird das Regelverfahren, das bei der Bearbeitung auf allen Bundesliegenschaften im Zuständigkeitsbereich des BMVBW und BMVg anzuwenden ist, mit Verfahrensablauf und Informationsfluss beschrieben. Mit Hilfe des von der Leit-OFD Hannover eingerichteten zentralen Informationssystems Boden- und Grundwasserschutz INSA® nehmen die Bundesministerien ihre Lenkungs- und Steuerungsaufgaben wahr.

Verfahrensablauf und Informationsfluss

Im Kapitel 4.3 „Vergabe“ werden die Besonderheiten der Abgrenzung von Leistungen bei der Planung und Ausführung der Sanierung schädlich veränderter Böden und verunreinigter Grundwässer dargestellt sowie Auswahlkriterien für Gutachter und Untersuchungsstellen und Hinweise zur Leistungsbeschreibung und Vergabe von Ingenieurleistungen gegeben. Dabei wird insbesondere die Phase III (Sanierung) berücksichtigt.

Vergabe

Im Zuge von Infrastrukturmaßnahmen auf Bundesliegenschaften (Kapitel 4.4) sind neben bautechnischen und nutzungsspezifischen auch umweltrelevante Fragestellungen von Bedeutung. Dies trifft insbesondere für schädliche Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen zu. Kenntnisse aus der Bearbeitung von KVF oder KF müssen bei allen Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Dies wird an Beispielen dargestellt.

Berücksichtigung von Bodenkontaminationen bei Infrastrukturmaßnahmen

Besonderheiten ergeben sich bei der Kampfmittelortung und -räumung (Kapitel 4.5).

Kampfmittel

Umfassende Hinweise zum Arbeitsschutz gibt der Leitfaden (Kapitel 4.6) ergänzt.

 

Arbeitssicherheit

Die Phase I, die Erfassung von KVF auf Bundesliegenschaften, dient der Erhebung aller relevanten Daten (ohne zusätzliche Probenahme und Analysen) und deren Erstbewertung (Kapitel 5.1). Die Erstbewertung führt zu der Beurteilung, ob die Liegenschaft aus dem weiteren Untersuchungsprogramm ausscheidet, weil der Verdacht auf Umweltgefährdung sicher ausgeräumt werden konnte, oder die Notwendigkeit einer Untersuchung und Gefährdungsabschätzung besteht.

Verfahrensinhalte
(Kapitel 5)

Erfassung und Erstbewertung  (Phase I)

Ergibt sich aus der Phase I ein Gefahrenverdacht, folgt die Phase II (Kapitel 5.2). Ihr Ziel ist es, den Verdacht durch konkrete Messungen zu überprüfen und zunächst qualitativ (welche Stoffe sind wo und wie könnten sie wirken) zu erkunden und zu beschreiben. Stellt sich dabei heraus, dass es sich tatsächlich um eine bedeutsame Kontamination handelt, so muss diese quantitativ erfasst werden (welche Konzentrationen und Stoffmengen, welche räumliche Verteilung und zeitliche Entwicklung, welche konkrete Gefahrensituation). Den Abschluss der Phase II bildet die Gefährdungsabschätzung, nach der entschieden wird, ob eine Sanierung erforderlich und durch die Vollzugsbehörden rechtlich durchsetzbar ist.

Da diese Entscheidung auch vor Gericht Bestand haben muss, müssen alle dafür notwendigen Informationen durch die vorangegangenen Untersuchungen beschafft und umfassend dokumentiert worden sein. Ein Erkundungsbedarf bezüglich Schadstoffverteilung und -ausbreitungs-verhalten, Schutzzielen und Wirkungspfaden darf am Ende der Phase II nicht mehr bestehen. Anderenfalls sind die Untersuchungen vor der Gefährdungsabschätzung zu vervollständigen bzw. nachzubessern.

Untersuchungen und Gefährdungsabschätzung  (Phase II)

Zusätzlich werden in Kapitel 5.2 Grundsätze der Bewertung von Kontaminationen dargestellt und Praxishinweise zum Umgang mit Wertelisten gegeben sowie Grundzüge von natürlichem Schadstoffabbau und einer Sickerwasserprognose beschrieben.

Hinweise zur toxikologischen Bewertung finden sich in dem von der OFD Hannover herausgegebenen Materialienband 1 „Grundlagen der Human- und Ökotoxikologie“.

Grundsätze der Bewertung

Die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen (Kapitel 5.3) ist die Durchführung von administrativen und technischen Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass von der Schadstoffquelle nach der Sanierung keine Gefahren für Leben und Gesundheit der Menschen sowie für die belebte und unbelebte Umwelt im Zusammenhang mit der vorhandenen oder geplanten Nutzung des Standortes ausgehen. Sie umfasst die Arbeitsschritte der Sanierungsplanung (Phase IIIa), der Ausführung (Phase IIIb) und der Nachsorge (Phase IIIc).

Tab. 2-1  Gefahrenabwehrmaßnahmen

Sanierung

(Umlagerung)

Sicherungsverfahren

Dekontaminationsverfahren

 

·   Immobilisierung

·   Grundbauliche Verfahren

·   Passive hydraulische/pneumatische Verfahren

·   Chemisch-physikalische Verfahren

·   Biologische Verfahren

·   Hydraulische Maßnahmen

·   Bodenluftabsaugung

·   Dekontamination des Standortes durch Bodenaustausch

Aufgabe der Sanierungsplanung ist es, unter Beachtung der Standortbedingungen, der Randbedingungen sowie wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Aspekte Sanierungsverfahren oder -verfahrens-kombinationen auszuwählen, die geeignet sind, die Sanierungsziele zu erreichen. Dabei erfolgt eine Aufgliederung in die Leistungsphasen in Anlehnung an §55 HOAI.

Sanierung
(Phase III)

Kapitel 5.4 gibt Hinweise zu "Rüstungsaltstandorten" und stellt die Inhalte der „Arbeitshilfen Kampfmittelräumung vor (siehe auch Veröffentlichung „Erkundung von Altstandorten der Militärproduktion und des Militärbetriebs (Rüstungsaltstandorte) - Handlungsanweisung Entmunitionierung“ des BMVBW und BMVg, Juni 1999).

 

Kampfmittel

Bei Maßnahmen zur Sicherung oder Dekontamination können verschiedene Arten von Materialien zur Entsorgung, d. h., Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung anfallen.

Die für das Verfahren der Entsorgung bzw. die Fragen der Genehmigung maßgeblichen Bundesgesetze werden aufgelistet und kurz erläutert. Zentrale Begriffe zur Entsorgung werden definiert und die Pflichten des Abfallerzeugers dargestellt.

 

Entsorgung
(Kapitel 6)

Kapitel 7 gibt einen Überblick über generell vorhandene Luftbilder und Luftbildkarten sowie Wege zu deren Beschaffung.

Weiterhin werden die Möglichkeiten der Kartenauswertung und geophysikalische Erkundungsverfahren kurz vorgestellt.

 

Abb. 2-6  Flächennutzungskategorien der Luftbildvorauswertung

 

Beprobungslose
Untersuchungsmöglichkeiten
(Kapitel 7)

Die Vielzahl von Bundesliegenschaften und der Umfang der im Rahmen der Bearbeitung von schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen erfassten Informationen erfordern eine DV-gestützte Verwaltung und Auswertung. Durch die OFD Hannover wurden deshalb DV-Instrumente entwickelt, die durch das BMBau und das BMVg bundesweit zur Dokumentation der Projektbearbeitung eingeführt wurden. Die Bauverwaltung verfügt damit über eine einheitliche Vorgehensweise und ausgereifte Instrumente zur Erfassung kontaminationsrelevanter Daten sowie deren weiterer Verarbeitung und Nutzung. Der Bearbeiter von Untersuchungs- oder Baumaßnahmen wird in seiner Arbeit unterstützt und die Akzeptanz von resultierenden Empfehlungen für weitere Maßnahmen steigt.

Fachinformationssystem Boden- und Grundwasserschutz
(Kapitel 8)

Der Schwerpunkt der DV-Anwendungen liegt auf der ganzheitlichen Betrachtung der von den Bauverwaltungen der Länder und den von den Liegenschaftsverwaltungen des Bundes zu leistenden Steuerungsaufgaben. Die erhobenen Daten werden weiter genutzt für die:

•      baufachlichen Bauherrenaufgaben und baufachlichen Leistungen der Bauverwaltungen,

•      Bauherrenaufgaben der nutzenden Verwaltung,

•      Betreiberaufgaben der nutzenden Verwaltung.

 

Ganzheitliche
Datennutzung

Liegenschaftsübergreifende fachliche oder administrative Auswertungen umfassen z. B.:

•      Informationen zum Stand der Untersuchungen für Einzelliegenschaften oder Liegenschaftsgruppen,

•      Dokumentation der festgestellten Kontaminationen für den weiteren Liegenschaftsbetrieb und zukünftige Planungen von Baumaßnahmen,

•      fachliche Auswertungen zur Weiterentwicklung und Anpassung von Untersuchungskonzepten.

Liegenschaftsübergreifende Auswertungen

Die Module des Fachinformationssystems (FIS) Boden- und Grundwasserschutz (Informationssystem Boden- und Grundwasserschutz INSA, Erfassungsprogramm EFA mit Geo-Modul, GEO Boden- und Grundwasserschutz und AS Boden- und Grundwasserschutz) werden in Kapitel 8 vorgestellt. Das FIS Boden- und Grundwasserschutz ist ein Teilsystem des LISA, das die OFD Hannover für den Bund entwickelt.

Module des FIS BoGwS

zum Anfang

 

2.3         Anhänge

Anhang 1 beinhaltet

•      einen Leistungskatalog für Ingenieurleistungen zur Erfassung und Erstbewertung (Phase I),

•      ein Merkblatt zur Dokumentation der Erfassung und Erstbewertung und

•      einen Mustervertrag zur Erfassung und Erstbewertung
(Phase I) von KVF auf Bundesliegenschaften.

 

Anhang 1: Phase I
(Erfassung und Erstbewertung)

Anhang 2 beinhaltet

•      Vorbemerkungen und Hinweise zur Leistungsbeschreibung der Phase II,

•      ein Merkblatt zur Durchführung und Dokumentation der
Phase II,

•      einen Leistungskatalog Ingenieurleistungen Phase II,

•      einen Leistungskatalog Laborleistungen Phase II,

•      einen Mustervertrag für Leistungen Phase II  und

•      die „Anforderungen an Probennahme, Probenvorbehandlung und chemische Untersuchungsmethoden auf Bundesliegenschaften“ (gem. Verwaltungsvereinbarung OFD Hannover-BAM vom 15.09.1995, Stand Mai 2001)

 

Anhang 2: Phase II
(Untersuchung und Gefährdungsabschätzung)

Anhang 3 beinhaltet

•      Hinweise zum Mustervertrag u. a. zur Objektdefinition, zu „anrechenbare Kosten“ und zur Ermittlung der Honorarzone,

•      einen Mustervertrag Sanierungsplanung,

•      ein Leistungsbild entsprechend § 55 HOAI,

•      ein Gliederungsschema zur Kostenermittlung,

•      eine Übersicht über Sanierungsverfahren,

•      einen Glossar Sanierungsverfahren,

•      Verfahrenskennblätter zu ausgewählten Sanierungsverfahren, in denen das jeweilige Verfahren, die erforderliche Infrastruktur und der Anwendungsbereich, ggf. erforderliche Genehmigungsverfahren, Nachsorge- und Kontrollmaßnahmen sowie überschlägige Kosten beschrieben werden,

•      Hinweise zur Dokumentation einer Sanierungsdurchführung,

•      Leistungstitel zu verschiedenen Sanierungsverfahren als Grundlage für eine Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis oder Leistungsprogramm sowie

•      Informationen zur Thematik Entsorgung (Hinweise zum untergesetzlichen Regelwerk des KrW-/AbfG, Entsorgungsnachweisverfahren, Begleitscheinverfahren, Checkliste zur Vorgehensweise bei der Entsorgung kontaminierter Böden).

 

Anhang 3: Phase III
(Sanierung)

Anhang 4 beinhaltet

•      Hinweise zur Luftbildauswertung mit Leistungskatalog und -verzeichnis für Ingenieurleistungen zur Auswertung von Luftbildern und Mustervertrag zur multitemporalen Luftbildauswertung

•      Hinweise zur Anwendung satelliten- und luftbildgestützter Fernerkundung (Kurzbeschreibung und Anwendungsmöglichkeiten verschiedener Verfahren)

 

Anhang 4: Beprobungslose Untersuchungsverfahren

Anhang 5 beinhaltet

•      einen Leistungskatalog für geophysikalische Untersuchungen von Bohrlöchern und Grundwassermessstellen,

•      Leistungskataloge für Arbeits- und Gesundheitsschutz, Bauüberwachung etc.

 

Anhang 5: Sonstige Leistungskataloge und Verträge

Anhang 6 beinhaltet

•      Allgemeine Vertragsbedingungen -AVB- zu den Verträgen für freiberuflich Tätige

•      Ergänzende Bestimmungen für Verträge mit freiberuflich Tätigen

•      Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Erstellung von Grundwasserqualitätsmessstellen

Weitere Hinweise zum „Bau und Betrieb von Grundwassermessstellen“ sind im Materialienband 2 (Mai 1999) enthalten.

 

Anhang 6: Allgemeine, zusätzliche und ergänzende Vertragsbedingungen

Anhang 7 beinhaltet

•      eine tabellarische Zusammenstellung zum Informationsfluss

•      Erfassungsblätter für KVF/KF auf Bundesliegenschaften (liegenschaftsbezogene Daten)

•      Hinweise zur Erfassung von Schichtenverzeichnissen

 

Anhang 7: Datenerfassung und Informationsfluss

Anhang 8 beinhaltet den Leitfaden "Arbeitssicherheit im Rahmen der Planung und Ausführung der Sicherung und Sanierung belasteter Böden" (Stand Mai 2000)

 

Anhang 8: Leitfaden Arbeitssicherheit

Anhang 9 beinhaltet

•      die "Baufachliche Richtlinien für die Planung und Ausführung der Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen" (BfR BoGwS),

•      die „Handlungsanweisung Entmunitionierung“,

•      das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG),

•      die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV).

 

Anhang 9: Gesetze, Richtlinien und Weisungen

Anhang 10 enthält eine Auflistung der einschlägigen Erlasse von BMVBW, BMVg und BMF.

Anhang 10: Sammlung Erlasse

 

2.4         Änderungsverfolgung

Um bei der Fortschreibung der Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz die Änderungen der aktualisierten Fassung nachvollziehen zu können, wird im Anhang eine Änderungsverfolgung zur Verfügung gestellt.

 

 

Download dieser Kurzfassung als PDF-Datei:
http://www.OFD-Hannover.de/BGWS/BGWSDocs/Downloads/Bod_GW

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