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Begriffe und Definitionen

Eine einheitliche Vorgehensweise auf Liegenschaften des Bundes setzt einheitliche Begriffsdefinitionen voraus:

Altablagerung

Altlast

Altstandort

Bewertung

Boden

Dekontaminationsmaßnahme

Gefährdungsabschätzung

Grundwasser

Kontaminationen

Kontaminationshypothese

Kontaminationsverdächtige Flächen (KVF)

Kontaminierte Flächen (KF)

Nutzungsbeschränkung

Sanierung

Schadstoffe

Schädliche Bodenveränderungen

Schädliche Grundwasserverunreinigungen

Schutz und Beschränkungsmaßnahmen

Sicherungsmaßnahme

Wirkungspfade

 

 

Boden

Boden im Sinne der Richtlinien ist die obere überbaute und nicht überbaute Schicht der Erdkruste einschließlich des Grundes fließender und stehender Gewässer, soweit der Boden durch menschliche Aktivitäten beeinflußt werden kann. Boden im Sinne dieser Richtlinien beinhaltet immer auch die im Boden befindlichen flüssigen und gasförmigen Medien.       zurück

 

Grundwasser

Grundwasser im Sinne dieser Richtlinien ist das Wasser, das die Hohlräume des Bodens zusammenhängend ausfüllt, Strömungen aufweist, also am natürlichen Wasserkreislauf teilnimmt und sich im wesentlichen unter dem Einfluss der Schwerkraft bewegt.           zurück

 

Schädliche Bodenveränderungen

Schädliche Bodenveränderungen im Sinne dieser Richtlinien sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.           zurück

 

Schädliche Grundwasserverunreinigungen

Schädliche Grundwasserverunreinigungen im Sinne dieser Richtlinien sind Beeinträchtigungen der Qualität des Grundwassers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Eigenschaften, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.         zurück

 

Kontaminationen

Kontaminationen im Sinne dieser Richtlinien sind stofflich (chemisch) bedingte Bodenveränderungen oder Grundwasserverunreinigungen.

Nicht stoffliche Bodenveränderungen sind z. B. Versiegelung, Verdichtung und Bodenerosion oder biologische Veränderungen.

 

Kontaminationsverdächtige Flächen (KVF)

Kontaminierte Flächen (KF)

Kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) sind Teile von Liegenschaften, für die aufgrund der bisherigen oder aktuellen Nutzung oder sonstiger Hinweise der Verdacht auf Boden- und/oder Grundwasserkontaminationen besteht.

Bei kontaminierten Flächen (KF) hat sich der Verdacht auf Kontamination bestätigt. Damit ist jedoch keine Aussage getroffen, ob die nachgewiesene Kontamination eine schädliche Bodenveränderung i. S. d. BBodSchG oder eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften i. S. d. WHG darstellt. Diese Aussage wird durch die Gefährdungsabschätzung getroffen.            zurück

 

Altlast

Eine Altlast ist nach bundeseinheitlicher Definition des BBodSchG eine Altablagerung oder ein Altstandort, also in jedem Fall eine nicht mehr in Betrieb befindliche Anlage, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Die Bezeichnungen KVF/KF sind zu bevorzugen, da hiervon zusätzlich

- in Betrieb befindliche Anlagen,

- Kontaminationen, von denen keine Gefahr ausgeht,

- sowie Grundwasserkontaminationen

umfaßt werden, die in gleicher Weise erfaßt, untersucht und bewertet werden müssen.        zurück

 

Wirkungspfade

Wirkungspfade umfassen den Weg eines Schadstoffes von der Schadstoffquelle bis zum Ort einer möglichen Wirkung auf ein Schutzgut. Zur Bewertung einer möglichen Gefahr werden folgende Wirkungspfade unterschieden:

-          Boden – Mensch (bezüglich ihrer Sensibilität sind zu unterscheiden die Nutzungen Kinderspielfläche, Wohngebiet, Park- und Freizeitanlagen, Industrie- und Gewerbegrundstücke)

-          Boden – Nutzpflanze (zu unterscheiden sind die Nutzungen Ackerbau, Nutzgarten und Grünland)

-          Boden – Grundwasser.

-          Boden – bauliche Anlage

-          Grundwasser – bauliche Anlage            zurück

 

Kontaminationshypothese

Voraussetzung für eine erfolgreiche und effiziente Untersuchung einer Kontamination ist eine möglichst präzise Beschreibung der Standortsituation (i. w. hydrogeologisch-hydraulischer Untergrundaufbau, potentielle Wirkungspfade) und des konkreten Kontaminationsverdachtes (Ursachen, Vorkommen, räumliche Verteilung, Eigenschaften und Ausbreitungsmöglichkeiten von Schadstoffen usw.), die als Kontaminationshypothese bezeichnet wird.   zurück

 

Bewertung

Jeder Planungs- und Untersuchungsschritt muß mit einer Bewertung abschließen, die den Sachverhalt und die sich daraus ergebenden Konsequenzen würdigt.

Betriebsbedingte Verunreinigungen und Veränderungen müssen aufgrund der Rechtsbezüge anders als Altlasten bewertet werden. Sie sind in der Verfahrensabwicklung dem akuten Verfahren gleichzusstellen.            zurück

 

Gefährdungsabschätzung

Als Gefährdungsabschätzung wird die abschließende Bewertung bezüglich des Kontaminationszustandes einer KF bezeichnet. Sie setzt eine hinreichend genaue Kenntnis der Standortsituation basierend auf der Durchführung und Auswertung von Recherchen und Untersuchungen voraus und berücksichtigt Nutzungen und Wirkungspfade. Sie muß klären, ob eine schädliche Bodenveränderung oder eine nachteilige Grundwasserverunreinigung vorliegt, d. h., ob Gefahren, die von der KF ausgehen, abgewendet werden müssen, oder ob die bestehende Situation toleriert werden kann.      zurück

 

Sanierung

Unter dem Begriff „Sanierung“ werden administrative und technische Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen) und Maßnahmen, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen), zusammengefaßt, durch die sichergestellt wird, dass von der Kontamination nach der Sanierung keine Gefahren für Leben und Gesundheit der Menschen sowie für die belebte und unbelebte Umwelt im Zusammenhang mit der vorhandenen oder geplanten Nutzung des Standortes ausgehen.            zurück

 

Schutz- und
Beschränkungsmaßnahmen

Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind sonstige Maßnahmen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder sonstige Belästigungen verhindern oder vermindern. Dies sind insbesondere Nutzungseinschränkungen. Sie kommen zum Einsatz, wenn Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen nicht möglich oder unzumutbar sind. zurück

 

Schadstoffe

Schadstoffe können schädlich auf Menschen, Tiere, Pflanzen und bauliche Anlagen wirken. Art und Umfang der schädlichen Wirkung ergeben sich aus den Konzentrationen der Stoffe am zu schützenden Gut in Verbindung mit ihren physikalischen, chemischen oder biochemischen Reaktionseigenschaften.            zurück

 

Weitere Definitionen finden sich in den "Baufachliche Richtlinien für die Planung und Ausführung der Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen" (BfR)

 

 

 

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