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Arbeitshilfen Kampfmittelräumung

In Böden und Gewässern verborgene Kampfmittel können auch heute noch Leben gefährden. Die Beseitigung von Kampfmitteln hat daher nichts von ihrer Aktualität verloren: Sie steht nach wie vor im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Liegenschaften des Bundes sind davon in besonderem Maße betroffen. Aber auch für Nicht-Bundesliegenschaften bestehen auf Grundlage des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) finanzielle Verpflichtungen für den Bund. Deshalb hat der Bund eine besondere Verantwortung für ein der vorliegenden Gefahr angemessenes, einheitliches und wirtschaftliches Vorgehen bei der Kampfmittelräumung.

Unter Federführung der Leitstelle Kampfmittelräumung in der OFD Hannover wurden deshalb im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Arbeitshilfen Kampfmittelräumung entwickelt und formuliert.

Die Arbeitshilfen enthalten eine fachliche Vorgehensweise und Hinweise und Details für die Planung und Ausführung der Kampfmittelräumung. Werden die Arbeitshilfen konsequent angewendet, ist ein einheitliches, kostengünstiges und nachhaltiges Verfahren gewährleistet.

Die Arbeitshilfen Kampfmittelräumung werden in der aktuellen Fassung als HTML-Version im Internet ohne Zugangsbeschränkung vorgehalten.

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Die Arbeitshilfen stehen auch vollständig als PDF-Datei im Downloadbereich bereit. Hier ist eine Registrierung vor dem Download erforderlich.

Kontakt

Oberfinanzdirektion Hannover - Landesbauabteilung
Referat LA 21
Postfach 2 40, 30002 Hannover
Fax 0511 / 101 - 2499
E-Mail Kontakt

 

 

 

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