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Veröffentlichungen von Mitarbeitern der OFD Hannover

 

Qualität bei der Untersuchung und Bewertung von Altlasten
Artikel im "altlasten spektrum" 3/98 (S. 156-157)

Dipl.-Geol. Dieter Horchler

Die DIN EN ISO 8402 (Qualitätsmanagement, Begriffe, Aug. 1995) definiert den Begriff Qualität folgendermaßen: „Gesamtheit von Merkmalen (und Merkmalswerten) einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Forderungen zu erfüllen“. Dabei ist unter „Einheit“ eine Tätigkeit, ein Prozeß, ein Produkt, eine Organisation, ein System, eine Person oder eine Kombination daraus zu verstehen. In einer Anmerkung heißt es weiter: „Die Benennung ‘Qualität’ sollte weder als einzelnes Wort gebraucht werden, um einen Vortrefflichkeitsgrad im vergleichenden Sinn auszudrücken, noch sollte sie in einem quantitativen Sinne für technische Bewertungen verwendet werden.“ Es gibt danach keine absolute, sondern nur eine relative Qualität.

Nach der zitierten DIN-Definition ist Qualität auch etwas sehr Subjektives, nämlich das, was der Kunde von einem Produkt oder einer Dienstleistung erwartet („vorausgesetzte Forderung“). Diese Erwartungshaltung ist beeinflußbar (eines der Hauptanliegen der Werbung), umso mehr, je weniger der Kunde die Qualität aus seinem eigenen Erfahrungsschatz bzw. Wissen heraus beurteilen kann.

Dies trifft in besonderem Maß auf Auftraggeber im Bereich der Altlastenerkundung zu. Diese haben mit den kontaminierten oder kontaminationsverdächtigen Flächen ein Problem am Hals, das sie allein nicht lösen können. Sie müssen dazu fremde Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne daß sie im Detail wissen, wie diese aussehen müssen. Die Qualität kann daher nur ansatzweise beurteilt werden, es soll aber nicht zu teuer sein. Aus diesem Ansatz heraus ergibt sich dann oft Erstaunen oder Unverständnis darüber, daß „ein Stück Gutachten“ eine so weite Preisspanne haben kann.

Die Anbieter der Dienstleistungen auf der anderen Seite haben durchaus hohe wissenschaftliche Ansprüche an ihre Arbeit. Sie müssen aber auch wirtschaftlich arbeiten und Geld verdienen. Es ist doch viel einfacher, sich eine allgemeine Qualitätsbescheinigung zu besorgen, als 50 potentielle Kunden einzeln davon zu überzeugen, daß man gute Qualität liefern kann und will. Je exotischer und wohlklingender die Bescheinigung oder das Zertifikat, desto mehr kann man den Kunden (hoffentlich) damit beeindrucken, vorausgesetzt, dieser kennt die wahren Hintergründe nicht genau genug. Wie findet man also die „richtige“ Qualität?

Mit Leistungen unzureichender Qualität, das merkt jeder Auftraggeber bald, werden die gestellten Anforderungen nicht erfüllt. Die Folge sind Nachträge, Zeitverluste, unangenehme Erörterungstermine, zusätzliche Auflagen von Behörden und damit immer zusätzliche Kosten, die oft weit über das hinausgehen, was ausreichende Qualität mehr gekostet hätte. Wenn man denn hätte erkennen können, was ausreichende Qualität ist. Die Erfahrung zeigt, daß die Zusicherung des Auftragnehmers: „Wir haben so viel Erfahrung und selbstverständlich an Alles gedacht“ nicht immer nur zu Gunsten des Auftraggebers ausgelegt wird, denn vielleicht sind mit „Alles“ auch die dicken Nachträge gemeint.

Der Kunde kommt also, wie in anderen Bereichen des Lebens auch, nicht umhin, sich einen gewissen Umfang an Wissen um die Hintergründe und Maßstäbe der Qualität anzueignen oder alternativ einen erfahrenen Berater einzuschalten. Und er muß, wenn er das Ergebnis präsentiert bekommt, die vereinbarte und erwartete Qualität gegenüberstellen und überprüfen (lassen). Denn sonst kann er nicht wissen, ob ihm etwas vorenthalten wurde und ob er beim nächsten Auftrag wieder diesem Auftragnehmer vertrauen kann.

Das ist im Einzelfall garnicht so schwierig, vorausgesetzt die zu erbringenden Leistungen waren eindeutig in einer Leistungsbeschreibung vereinbart. Die Position „ein Stück Gutachten“ ist dann jedoch wenig hilfreich und rächt sich spätestens an dieser Stelle. Geht es nicht um komplette Gutachten, sondern „nur“ um z. B. Analysenberichte, so ist die Sache einfacher. Viele Labors und in zunehmendem Umfang auch Probennehmer sind nach DIN EN 45001 akkreditiert. Damit ist ein wesentlicher Teil der Leistungsanforderungen durch die Norm beschrieben, denn diese stellt nicht nur an die Durchführung von „Prüfungen“, sondern auch an deren Dokumentation unmißverständliche Anforderungen.

So heißt es in DIN EN 45001  Abschnitt 5.4.3:

„Die von dem Prüflaboratorium durchgeführten Arbeiten sind in einem Bericht zusammenzufassen, der sorgfältig, klar und eindeutig die Prüfergebnisse und alle wichtigen Informationen wiedergibt. Jeder Prüfbericht hat wenigstens folgende Angaben zu enthalten:

a)    Name und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Prüfort, sofern dieser nicht mit der Anschrift des Prüflaboratoriums übereinstimmt;

b)    eindeutige Kennzeichnung des Berichts (z. B. laufende Nummer) und jeder Seite des Berichtes, sowie Angabe der Gesamtseitenzahl des Berichtes;

c)    Name und Anschrift des Auftraggebers;

d)    Beschreibung und Bezeichnung des Prüfgegenstandes;

e)    Eingangsdatum des Prüfgegenstandes und Datum (Daten) der Prüfung;

f)      Bezeichnung der Prüfspezifikation oder Beschreibung von Prüfverfahren oder -anweisung;

g)    gegebenenfalls Beschreibung der Probenahme;

h)    alle Abweichungen, Zusätze oder Einschränkungen gegenüber der Prüfspezifikation sowie andere Informationen, die für eine spezielle Prüfung von Bedeutung sind;

i)      Angaben über alle angewandten, nicht genormten Prüfverfahren oder -anweisungen;

j)      Messungen, Untersuchungen und abgeleitete Ergebnisse, gegebenenfalls ergänzt durch Tabellen, Graphiken, Skizzen und Fotos, sowie alle festgestellten Fehler;

k)    Angabe zur Meßunsicherheit (falls erforderlich);

l)      Unterschrift und Titel oder gleichwertige Kennzeichnung von Personen, die die Verantwortung für den technischen Inhalt des Prüfberichtes übernehmen sowie Ausstellungsdatum;

m)  Hinweis, daß die Prüfergebnisse sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände beziehen;

n)    Hinweis, daß ohne schriftliche Genehmigung des Prüflaboratoriums der Bericht nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.“

Und ein nach DIN EN 45001 akkreditiertes Unternehmen, das mit dieser Kompetenzbestätigung für sich wirbt, verpflichtet sich schließlich damit auch, nach diesen Regeln zu arbeiten.

Der seit Juni 1997 zur Prüfung und Stellungnahme veröffentlichte Entwurf der Neufassung der DIN EN 45001 trägt den geänderten Titel „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“, hat die relevanten Anforderungen der ISO 9001 und ISO 9002 zusätzlich aufgenommen und beschreibt eine Reihe von Sachverhalten (z. B. Sachverständige Beurteilung, Meßunsicherheitsbetrachtungen und Probennahme) deutlicher. Hier kommen noch einige Anforderungen hinzu bzw. werden präzisiert.

Soweit die Theorie. Daß dies auch Praxis wird, liegt allein an der Anforderung des Kunden. Der Kunde muß sich eigene Beurteilungskriterien schaffen, fremde übernehmen und nachvollziehen und/oder einen kundigen Berater hinzuziehen. Ein Vorgehen, daß z. B. beim privaten Automobilkauf und in vielen anderen Lebensbereichen selbstverständlich ist. Nur beim Beauftragen einer Untersuchung zur Überprüfung eines Kontaminationsverdachtes im Untergrund verläßt man sich blind darauf, daß auch der billigste Anbieter noch ausreichend Qualität liefern wird. Ein teurer Irrtum, wie unzählige Praxisbeispiele belegen. Aber die Fähigkeit öffentlicher wie privater Auftraggeber, in diesem Bereich aus Fehlern zu lernen, scheint im Durchschnitt eher gering zu sein. Dabei ist es auch für den fachlichen Laien nicht schwer, die gelieferte Qualität kritisch zu beurteilen.

·       Wurde die beauftragte Leistung erbracht?

·       Sind alle meine Anforderungen damit ausreichend berücksichtigt?

·       Wurden alle meine Fragen beantwortet, oder bleiben offene Fragen?

·       Wurden Sachverhalte untersucht oder ausgewertet, die mich garnicht interessieren?

·       Kann ich aus dem gelieferten Bericht die von mir benötigten Informationen herauslesen, oder verstehe ich nur „Bahnhof“?

·       Verdeutlichen die gelieferten Pläne und graphischen Darstellungen die Ergebnisse des Berichts oder sind sie eher überflüssig oder gar verwirrend?

·       Entspricht der Detaillierungsgrad der Ergebnisse den Anforderungen an die benötigten Informationen und die Aussagesicherheit?

Diese Liste läßt sich lang fortsetzen und individuell anpassen. Die Art der Fragen zeigt aber auch, daß vieles schon im Vorfeld, also vor der Beauftragung hätte geklärt werden müssen. Hier wird die Bedeutung einer angemessenen Leistungsbeschreibung offensichtlich.

Bleiben wir beim Beispiel des Automobilkaufes. Wenn ich zum Gebrauchtwagenhändler gehe, „ein Auto“ bestelle und als zusätzliches Kriterium nur den Preis angebe, so werde ich sicher eines bekommen. Aber ob es allen meinen Anforderungen entspricht, ist zweifelhaft. Je mehr zusätzliche Informationen ich gebe, desto besser ist es möglich, meine gestellten Anforderungen zu berücksichtigen, also Qualität nach meinen Kriterien zu liefern.

Im Rahmen einer Qualitätssicherung bei Altlastenuntersuchungen sind also beide Seiten gefordert:

Der Auftraggeber, indem er seine Anforderungen möglichst konkret definiert (oder definieren läßt) und nach Erfüllung der Leistung diese auch prüft und ggf. nachbessern läßt.

Der Auftragnehmer, indem er die Anforderungen des Auftraggebers hinterfragt, diesen bei Hinweisen auf Diskrepanzen berät, sich an die an seine eigene Arbeit gestellten Qualitätskriterien hält und die vertraglich vereinbarten Leistungen in vollem Umfang erfüllt.

Auf diese Weise werden das Vertrauen in die Zusammenarbeit verstärkt und die Effizienz der Altlastenuntersuchungen gesteigert. Damit wird Qualität erzeugt, ohne daß „wir uns zu Tode qualifizieren müssen“, wie es der damalige Vorsitzende des ITVA, Herr Prof. Lühr, in Wasser Abwasser Praxis 3/96 so treffend formulierte.

 

Aktuelle Anmerkung:

Die DIN EN 45001 (1989) wurde nicht überarbeitet. Sie ist zusammen mit dem ISO/IEC Guide 25 (1990) in die DIN EN ISO/IEC 17025 ("Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien", Ausgabe Apr. 2000) eingeflossen und wird von dieser Norm ersetzt.

Bezugsquelle:  http://www.beuth.de

 

 

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