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BfR Vermessung | |
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Baufachliche Richtlinien Vermessung (BFR Verm 99), Aktueller Stand 8/2001, Version 2.2Die Kenntnis der exakten geometrischen Lage, Größe und Topologie von Objekten des Bestandes bundeseigener Liegenschaften ist nicht nur Voraussetzung für eine effiziente Planung, Durchführung und Dokumentation von Bau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen des Bundes, sondern darüber hinaus auch eine wichtige Grundlage für die optimierte Verwaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaften während der Nutzungsphase. Hierfür sind durch die Bauverwaltungen Vermessungsleistungen zu erbringen. Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung beschreiben diese Leistungen und legen einen einheitlichen Standard für die Erfassung und Dokumentation des Bestandes in den Liegenschaften des Bundes fest. Damit wird bundesweit die gleiche Qualität der erfassten Daten gewährleistet und der Austausch, die Vergleichbarkeit sowie die Lesbarkeit dieser Daten erleichtert. Für die zweite Auflage der Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm 99) konnten die Erfahrungen aus der bisherigen Anwendung und zahlreiche Anregungen Dritter berücksichtigt werden. Wesentliche Änderungen gegenüber der ersten Auflage sind eine inhaltliche Straffung des Kapitels 2 (Geodätische Grundlagen) unter Einführung einer Option, die Vermessungsverwaltung für Einrichtung, Nachweis und Fortführung der Festpunktfelder heranzuziehen sowie die Harmonisierung der Genauigkeitsvorgaben für die Festpunktfeldbestimmung und die Neuregelung der Bestimmungen bei veränderten Festpunktmarken. In Kapitel 3 (Objektvermessung) wurden für die zu erfassenden Objektpunkte Genauigkeitsklassen unter Berücksichtigung des Entwurfs zur DIN 18710-1 eingeführt und - zwecks zeitnaher Fortschreibung - die besonderen Messverfahren wie z.B. die Satellitengeodäsie (GPS) in die Anlage 1 ausgelagert. Neu in die Richtlinien aufgenommen wurde das Kapitel 4 (Bestandsdokumentation). Hier wird u. a. die digitale Datenhaltung ebenso vorgeschrieben wie das Folienprinzip, die Strukturierung der Daten und deren grafische Darstellung nach den Systemkatalogen (Anhänge A bis C) sowie der Nachweis über die Datenqualität. Wesentlich erweitert wurde das Kapitel 6 (Datenaustausch) durch die Festlegung auf eine ALK-konforme Datenstruktur. Die Systemkataloge wurden grundlegend überarbeitet und an die ALK-Struktur angepasst, die Objekterfassungsregeln konkretisiert und die Genauigkeit der Objekterfassung festgelegt. Damit steht eine einheitliche Grundlage für die Beauftragung und Prüfung vermessungstechnischer Leistungen zur Verfügung. Diese Richtlinien wurden auf Empfehlung des Arbeitsausschusses der Bauingenieure der Finanzbauverwaltungen durch den Arbeitskreis Vermessung unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - Abteilung Bauwesen und Städtebau - erarbeitet.
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