Steuerfreiheit: Welcher Chef bezahlt die Studiengebühren seiner Arbeitnehmer?

Wenige Arbeitgeber unterstützen ihre Angestellten, wenn sie sich nebenher noch für ein Studium entscheiden. Für die berufsbegleitenden Weiterbildungskosten fallen keine Steuern an. Wer als Arbeitnehmer sich weiterbilden möchte, ist das nicht nur zeit- und nervenaufwendig. Es kann ganz schön den Geldbeutel strapazieren. Eine große Abhilfe ist es, wenn der Chef sich erweichen lässt und die Kosten für das Studium übernimmt. Für ihn würden somit keine Steuern anfallen. Leider eine bei den Arbeitgebern aus Hannover (AGV) wenig praktizierte Methode.

Viele Arbeitgeber verhelfen ihren Arbeitnehmern bei einem berufsbegleitenden Studium, im Zuge dessen übernehmen sie alle anfallenden Studiengebühren. Der Chef hat die Möglichkeit berufliche Fort-, Aus- und Weiterbildungskosten des Mitarbeiters steuerfrei zu übernehmen.

Diese Steuerfreiheit kann durchaus auch entfallen, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird. Sofern der neue Chef die Studiengebühren weiter übernimmt, muss auch dieser auf die Zahlungen keinen Steuern abgeben. Das gilt aber nur, sobald sich das Studium auf ein eigenbetriebliches Interesse basiert. Das entspricht nur dann den Tatsachen, wenn sich die Einsatzfähigkeit durch den Studium-Mitarbeiter enorm im Betrieb steigert.

Wenn der Arbeitnehmer zunächst seine Studiengebühren (gibt keine mehr in Hannover!) selbst zahlt, muss im Nachhinein der Arbeitgeber vor dem Abschluss des Universitäts- oder Fachhochschulvertrages in einem separaten Schriftsatz die spätere Kostenübernahme schriftlich zusagen, damit eine Steuerfreiheit erzielt wird.

Mit Vorsicht ist zu genießen, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird. Wenn sich der neue Chef bereiterklärt, dem alten Arbeitgeber das bereits gezahlte Studiengeld zurückzuzahlen, wird der Gesamtbetrag als Arbeitslohn angesehen und muss versteuert werden. Das gilt auch noch in diesem Fall, wenn der neue Arbeitgeber den zu rückzahlenden Betrag als Darlehen oder sofort übernimmt.

Diese Entscheidung hat die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin getroffen.

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  1. […] Juli sind die Steuern um weitere 8,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat gestiegen, wie das Bundesfinanzministerium preisgab. Die FDP verteidigte in Anbetracht der quellenden Steuereinnahmen für eine deutliche […]