Wer bei der Steuer „schläft“, muss drauf zahlen – Teil 2

Posted on 15 of July, 2016 by in Allgemein

Steuerzahler dürfen natürlich den Boden nicht leichtfertig überspannen. Ansonsten drohen neben Verzugszinsen, zudem noch Versäumniszuschläge und eine Steuerschätzung seitens des Finanzamtes – in der Regel fällt das für einen Steuerzahler misslicher aus, als bei einer Steuererklärung, die rechtzeitig beim Finanzamt ankommt. In welcher Höhe und wann überhaupt das Finanzamt die Versäumniszuschläge anfordert, liegt in dem Ermessen des Finanzbeamten. Der Zuschlag darf maximal zehn Prozent der Steuerschuld und im Höchstfalle 25.000 Euro betragen. Das Eintragen in der eigenen Steuererklärung in der letzten Sekunde ist eine denkbare Fehlerquelle, die dem Steuerpflichtigen viel Geld fordern kann. Etliche Fragen kommen dem Steuerzahler dann auf, wenn die Steuererklärung beinahe komplett ist. Welche Belege helfen beim Steuern sparen?

a. außergewöhnliche Belastungen
b. Einkünfte
c. Einkünfte aus Kapitalvermögen
d. Handwerkerleistungen/ haushaltsnahe Dienstleistungen
e. Immobilien
f. Kinder
g. Sonderausgaben
h. Werbungskosten

Beschränkungen auf das Minimum reduzieren

Wenn die Zeit für die Abgabe der Steuererklärung verstrichen ist, kann die sogenannte Minimalisten-Strategie helfen. Hiermit beschränkt sich der Steuerzahler zunächst auf das Notwendigste und reicht nach wenigen Tagen die fehlenden Formulare und Belege einfach nach. Zwingend erforderlich ist für Arbeitnehmer die Abgabe der „Anlage N“ und des Mantelbogens. Wer ein Elternteil ist, muss zudem noch die „Anlage Kind“ mit ausfüllen. Bei zu vielen Ausgaben hinsichtlich dem Versicherungsschutz und der Altersvorsorge, sollte die „Anlage Vorsorgeaufwand“ bis zu dem Stichtag ausfüllen.