Der nächste große Posten sind die Werbungskosten, sprich die Ausgaben, die beruflich veranlasst sind und in der „Anlage N“ angegeben werden müssen. Bei wem die berufsbezogene Ausgabe bei weniger als 1.000 Euro liegt, kann auf die nächste Rechnerei verzichten. Denn das Finanzamt berücksichtigt eine Pauschale von 1.000 Euro für jeden Arbeitnehmer. Jeder einzelne Euro minimiert […]