Ausgaben für die Vorsorge richtig eintragen – Teil 4

Wer seine Steuererklärung zu voreilig ausfüllt, sollte als Arbeitnehmer neben dem Mantelbogen auch die Eckdaten aus der Lohnsteuerbescheinigung in Augenschein nehmen und auf die größeren Posten schauen. Dazu gehören fehlerlos die Vorsorgeaufwendungen wie Krankheit, Alter und Pflege. Wer eine Riester-Rente, eine Lebensversicherung oder eine betriebliche Altersversorgung für die spätere, gesetzliche Rente hat, setzt stufenartig auf eine nachgelagerter Rentenbesteuerung. Das heißt, dass die demnächst ausgezahlte Rente mit einer Einkommenssteuer fällig wird. Im Vergleich dazu garantiert die Staatskasse Steuervorteile auf die Beiträge binnen des Berufslebens.

Eine private Altersvorsorge ist vor allem dann lohnenswert, wenn die Ansparphase mit den Steuervorteilen mit der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht wird. Dazu sind aber noch weitere Anlagen für die Steuererklärung unabdingbar. Generell zählen die Beiträge zur Krankenversicherung, zur gesetzlichen Rente, zur Unfallversicherung, der Rürup-Rente und weiteren Versicherungsbeiträgen in die „Anlage Vorsorgeaufwand“. Hier müssen noch weitere Sonderausgaben berücksichtigt werden. Wo ist der Haken? Denn Vorsorgeaufwendungen sind an verschiedenen Stellen in der Steuererklärung anzugeben. Wer diese falsch angibt, hat den Nachteil, dass das Finanzamt die Eintragungen nicht beachtet.