Kinder sorgen für eine Ermäßigung der Steuerlast – Teil 6

In die „Anlage Kind“ zählen prinzipiell Ausgaben für die Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für den Kindergarten oder für Tagesmutter. Die Finanzbehörde beschränkt sich auf 2/3 der Ausgaben; das sind maximal 4.000 Euro jährlich für ein Kind. Schulgeld berücksichtigt das Finanzamt zu 30 Prozent; im Jahr ist das zusammen bis 5.000 Euro. Alleinerziehende Eltern sollten auf jeden Fall den Entlastungsbeitrag von 1.308 Euro mit beantragen.