Hannover: 5 Steuern verteuern den Alkohol in Deutschland

Ein Biergartenbesuch in Hannover oder sonst wo kann den Gästen von nun an mit fünf Steuern belasten. Die versteckten Abgaben steigern den Konsum, aber die Einnahmen für den Staat sind nicht so berauschend. Eine derartige Steuer ist apart verworren.

Die Abgaben auf alkoholische Getränke tragen nur einen Bruchteil zum Steueraufkommen von Deutschland bei:
1. Branntweinsteuer (Wodka, Schnaps, Grappa) = 0,35 Prozent (Anteil)
2. Biersteuer (alkoholisches Bier) = 0,12 Prozent (Anteil)
3. Schaumweinsteuer (Champagner, Sekt, Crémant) = 0,07 Prozent (Anteil)
4. Zwischenerzeugnissteuer (Portwein, Sherry) = 0,00 Prozent
5. Alkopopsteuer (Süßgetränke auf Alkoholbasis) = 0.00 Prozent

Jedes Mal, wenn in Hannover oder ganz Deutschland die Sektkorken fallen, kommt Kaiser Wilhelm II ins Gerede. Im übertragenen Sinne leistet jeder, der mit Champagner, Sekt oder Crémant anstößt, den gezackten Hohenzollern mit den nach oben gerichteten, gezwirbelten Bartstutzen eine Gebühr. Denn seit der Monarchenregierungszeit vor etwa 100 Jahren gibt es nun eine Schaumweinsteuer. Seit 1902 wurde diese Steuer zur Finanzierung der imperialen Kriegsmarine herangezogen. Die Verteuerung pro Flasche beläuft sich in Hannover auf etwa 1,02 Euro.
Die Schaumweinsteuer zählt zu den kleineren Steuern, von denen kaum jemand etwas weiß und mit denen die Staatskasse dem Bürger das Geld aus den Hosentaschen greift. Besonders bei alkoholischen Getränken ist der Staat dafür bekannt, einfallsreich zu sein und den Obolus einzufordern.

Insgesamt fünf unterschiedliche Steuern gibt es in dem Alkoholbereich. Neben der Biersteuer erheben die Finanzverwaltung Hannover und der Zoll eine Schaumweinsteuer, Alkopopsteuer und Branntweinsteuer. Außerdem unterliegen Getränke, die einen Alkoholgehalt zwischen Wein und Schnaps haben, wie zum Beispiel: Port, Sherry oder Madeira gehörten in die Zwischenerzeugnissteuer – eine der eigenartigsten Abgaben überhaupt.

Bei den Verbrauchssteuern auf spezielle Alkoholgetränke bemerkt der Bürger größtenteils nicht, dass er beim Genuss eine zusätzliche Steuer zahlt. Damit gehören die Verbrauchssteuern zu den versteckten Abgaben. Vergleichbares gelte auch für die Kaffeesteuer, die sich im letzten Jahr auf eine Milliarde Euro belief. Für die einzelnen Bürger machen die unterschiedlichsten Steuern die grundverschiedenen Getränke zum Teil erheblich teurer, zumal auf der Schaumweinsteuer, Branntweinsteuer und anderen Nebensteuern extra noch Mehrwertsteuern auszuführen sind – nicht auf den Warenwert, sondern der Warenwert mit Steuer.