Nach dem Tod eines Ehepartners ist der Witwer / die Witwe der Alleineigentümer des Eigentums. Nach einem Testament kommt das Kind erst nach dem Hinterbliebenen. Um dem Kind vor einer Steuerzahlung zu schützen, ist es einer Überlegung wert, dem Kind eine Hälfte des Eigentums vorzeitig zu übertragen. Aber ist das empfehlenswert, denn einen gewissen Nießbrauch […]