Die FDP fordert Entlastungen der Steuern für Bürger

Im ersten halben Jahr von 2015 betrug das Steuerplus nicht nur für Hannover, sondern für den Staat, insgesamt 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraumes. Der Finanzminister Wolfgang Schäuble von der CDU hat sich natürlich über einen Zuwachs der Steuereinnahmen des Bundes von 7,3 Prozent und bei den Ländern um 5,2 Prozent unübertrefflich gefreut. Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner bittet die große Koalition darum, schließlich für eine anständige Steuerentlastung zu sorgen.

Christian Lindner behauptet: Mehr als jemals zuvor wäre ein Fairness-Gebot, den Bürgern ein Bruchstück zurückzugeben, was sie selbst erwirtschaftet haben. Als Sofortmaßnahme nannte er nahezu die sogenannte kalte Progression, die unbedingt umgehend zum einen angegangen und zum anderen abgebaut werden muss. Denn durch die kalte Progression ließe sich die Steuerlast von jedem Arbeitnehmer noch weiter steigern, der sich nach langer Arbeit endlich eine Gehaltserhöhung erarbeitet hat.

Nicht nur in Hannover belasten enorme Flüchtlingszahlen die Haushaltskassen

Der Bundestag hatte in Juni 2015 ein Entlastungspaket von über 5 Milliarden Euro verabschiedet, welches ab 2016 zudem auch schleichende Erhöhungen der Steuern im Rahmen der kalten Progression Einhalt gebieten soll. Im Übrigen sieh das Entlastungspaket einen Zuwachs der steuerlichen Grundfreibeträge, des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages und des Kinderzuschlages vor. Eine stärkere Entlastung gibt es besonders für alleinerziehende Bürger. Christian Lindner sagte weiterhin, dass der Solidaritätszuschlag – wie beteuert – auslaufen, bis das Solidarpaket im Jahre 2019 endet. Außerdem beschwerten die ermäßigten Zinsen der Staatskasse Minderausgaben in Milliardenhöhe, kosteten im Gegensatz dazu aber auch den Bürgern die Rendite der Altersvorsorge.

Quelle FDP Hannover

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  1. […] Das Finanzgericht Hannover legte fest, dass die stundenweise Vermietung von Hotelzimmern nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege. Vergleichbare Umsätze sind demnach mit dem Steuersatz von 19 Prozent zu versteuern. Für den Einsatz des ermäßigten Steuersatzes fordert das Finanzgericht, dass der Gast die Möglichkeit der Nutzung für geringstenfalls eine Übernachtung bekommt. Geklagt hatte eine Escort Agentur aus Hannover, die die Räumlichkeiten zur Unterbringung von Kunden und Escort Damen genutzt hatte. […]